11. Garantie
•
Weinmann garantiert für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Kaufda-
tum, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch frei von
Mängeln ist. Bei Produkten, die laut Kennzeichnung einen kürzeren
Haltbarkeitszeitraum als zwei Jahre haben, endet die Garantie mit
Ablauf des auf der Verpackung oder Gebrauchsanweisung angege-
benen Verfallsdatums.
•
Voraussetzung für die Ansprüche aus der Garantie ist die Vorlage ei-
nes Kaufbelegs, aus dem sich Verkäufer und Kaufdatum ergeben.
•
Wir gewähren keine Garantie bei:
–
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung
–
Bedienungsfehler
–
unsachgemäßem Gebrauch oder Behandlung
–
Nichtverwendung von Originalersatzteilen
–
Fremdeingriff durch nicht autorisierte Personen in das Gerät zu
Reparaturzwecken
–
höherer Gewalt, wie z.B. Blitzschlag usw.
–
Transportschaden aufgrund unsachgemäßer Verpackung bei
Rücksendungen
–
nicht durchgeführter Wartung
–
Betriebsbedingter Abnutzung und üblichem Verschleiß.
Dazu zählen beispielhaft folgende Komponenten:
–
–
–
•
Weinmann haftet nicht für Mangelfolgeschäden, sofern sie nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder bei leicht fahrlässi-
ger Verletzung von Leib oder Leben.
•
Weinmann behält sich das Recht vor, nach seiner Wahl den Man-
gel zu beseitigen, eine mangelfreie Sache zu liefern oder den Kauf-
preis angemessen herabzusetzen.
•
Bei Ablehnung eines Garantieanspruches übernehmen wir nicht die
Kosten für den Hin- und Rücktransport.
•
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon un-
berührt.
50
Garantie
Filter
Batterien und Akkus
Artikel für den Einmalgebrauch usw.