GRUNDLEGENDE
SICHERHEITSHINWEISE
Nicht die Finger in offene Rahmenrohre
stecken (z. B. nach dem Abnehmen der
Armlehnen oder Beinstützen). – Verlet-
zungsgefahr!
Bewegen Sie sich nur im Trippelschritt
vorwärts! – Unfallgefahr durch unkontrol-
lierbare Rollgeschwindigkeit.
Benutzen Sie dabei keine Treppen oder
Paternoster.
Schräge Auffahrten und Rampen sind nur
mit einer qualifizierten Begleitperson zu
überwinden!
Fahrstühle und Aufzüge sind nur mit Hilfe
einer qualifizierten Begleitperson zu be-
nutzen! – Unfallgefahr beim Überqueren
der Spalten.
Lassen Sie sich nicht beim Hinsetzen auf
den Sitz fallen. – Unfallgefahr durch Weg-
rutschen des Therapie- und Arbeitsstuhls
sowie durch Beschädigung der Sitzrohr-
führung.
Vor dem Hinsetzen und Aufstehen ist die
Feststellbremse zu betätigen!
Die Armlehnen sind nicht als Sitzgelegen-
heit oder zum Anlehnen geeignet.
Zum Therapie- und Arbeitsstuhl gehören-
de Teile nicht werfen oder fallenlassen!
Abnehmbare Teile wie z.B. Armlehnen
und Beinstützen sind sachgerecht zu be-
handeln. Nur so ist eine bleibende Funk-
tion gewährleistet.
Während der Nutzung des Therapie- und
Arbeitsstuhls, ist eine sichere Sitzposition
einzunehmen. – Unfallgefahr!
Für eine sichere Sitzposition liegt der Rü-
cken des Nutzers am Rückenpolster an
und das Becken des Nutzers befindet sich
im hinteren Bereich des Sitzes.
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Ein Überwechseln aus dem Therapie- und
Arbeitsstuhl auf Steigungen/Gefälle darf
nur in Notfällen mit Hilfe einer Begleit-
und/oder Hilfsperson erfolgen! – Unfall-
gefahr!
Die Sitzneigung nur verstellen, wenn der
Therapie- und Arbeitsstuhl auf einer waa-
gerechten, ebenen Fläche steht. An Stei-
gungen besteht Kippgefahr!
Erhöhte Kippgefahr bei Nutzung der win-
kelverstellten Rückenlehne.
Ihr Therapie- und Arbeitsstuhl kann ent-
flammbare Materialien enthalten.
Während der Benutzung des Therapie-
und Arbeitsstuhls sollten Sie nicht rau-
chen.
Keine medizinisch-elektrische Anwen-
dungen auf dem Therapie- und Arbeits-
stuhl durchführen.
Bei direkter Sonneneinstrahlung können
sich Sitzbezüge/Polster, Armlehnenpols-
ter und Beinstützen auf Temperaturen
über 41 °C erhitzen. – Es besteht Verlet-
zungsgefahr bei Berühren durch unbe-
deckte Hautpartien! Vermeiden Sie eine
solche Erhitzung indem Sie Ihren Thera-
pie- und Arbeitsstuhl im Schatten abstel-
len.
Begleitperson
Die Begleitperson ist vor Ihrem unterstüt-
zenden Einsatz auf alle möglichen Gefah-
rensituationen aufmerksam zu machen. Die
Bauteile Ihres Therapie- und Arbeitsstuhls,
die von einer Begleitperson ergriffen wer-
den, sind auf festen Sitz zu überprüfen.