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Allgemeine Sicherheitshinweise - Prophete Trio Bedienungsanleitung

E-bike
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ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE

• Wir empfehlen, das E-Bike erst ab einem Alter von 14 Jahren zu
benutzen.
• Machen Sie sich mit dem speziellen Fahrverhalten und der Bedienung des E-
Bikes erst abseits des Straßenverkehrs vertraut. Unfallgefahr!
GEFAHR
• Beachten Sie stets die nationalen gesetzlichen Vorschriften und Verkehrsre-
geln des jeweiligen Landes. In Deutschland sind diese in der StVZO und der
StVO geregelt.
• Laut StVO hat sich jeder Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs so zu
verhalten, dass kein Anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als den Um-
ACHTUNG
ständen unvermeidbar belästigt bzw. behindert wird. Fahren Sie voraus-
schauend und umsichtig. Nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteil-
nehmer.
• Sie dürfen nur dann mit Ihrem E-Bike auf öffentlichen Straßen und Wegen
fahren, wenn es mit der Ausrüstung ausgestattet ist, die in Ihrem Land ge-
setzlich vorgeschrieben ist. In Deutschland sind diese Anforderungen in
der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt.
Nach der StVZO muss ein Fahrrad in Deutschland mit:
- zwei voneinander unabhängigen, funktionsfähigen Bremsen,
- einer deutlich hörbaren Glocke,
- einem funktionsfähigen Frontscheinwerfer und einer Schlussleuchte,
- Speichenreflektoren bzw. reflektierenden Seitenstreifen auf der Felge
oder Bereifung,
- Pedalreflektoren,
- einem weißen, nach vorne wirkenden Rückstrahler (wenn nicht im
Scheinwerfer integriert),
- zwei roten, nach hinten wirkenden Reflektoren (davon ein Großflächen-
Z-Reflektor)
ausgerüstet sein. Beachten Sie hierbei, dass der Akku die Beleuchtung mit
Strom versorgt und somit bei jeder Fahrt eingesetzt und auch geladen sein
muss.
• Fahren Sie bei schlechten Witterungsbedingungen, wie bei Nässe, Schnee
oder Glatteis besonders vorsichtig oder verschieben Sie die Fahrt auf einen
späteren Zeitpunkt. Insbesondere die Bremsleistung kann bei widrigen
Wetterumständen stark nachlassen! Unfallgefahr!
• Schalten Sie bei Dunkelheit und bei schlechten Sichtverhältnissen immer
die Beleuchtung ein! Bedenken Sie, dass Sie bei eingeschalteter Beleuch-
tung nicht nur besser sehen, sondern das auch Sie von anderen Verkehrs-
teilnehmern besser gesehen werden. Unfallgefahr!
• Eine Helmpflicht besteht laut Gesetz nicht. Tragen Sie jedoch zu Ihrer eige-
nen Sicherheit einen Fahrradhelm, um Kopfverletzungen zu vermeiden! Wir
empfehlen nach DIN EN 1078 geprüfte REX-Fahrrad-Helme zu verwenden.
ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
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