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AEG FEE74756PM Benutzerinformation Seite 65

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Die vorstehenden Pflichten gelten auch für den Vertrieb unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Vertreiber
Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte bzw.
Gesamtlager- und -versandflächen für Lebensmittel vorhalten, die
den oben genannten Verkaufsflächen entsprechen. Die
unentgeltliche Abholung von Elektro- und Elektronikgeräten ist
dann aber auf Wärmeüberträger (z. B. Kühlschrank), Bildschirme,
Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von
mehr als 100 cm² enthalten, und Geräte beschränkt, bei denen
mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm
beträgt. Für alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss der
Vertreiber geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer
Entfernung zum jeweiligen Endnutzer gewährleisten; das gilt auch
für kleine Elektrogeräte (s.o.), die der Endnutzer zurückgeben will,
ohne ein neues Gerät zu kaufen.
Rücknahmepflichten von Vertreibern und andere
Möglichkeiten der Entsorgung von Elektro- und
Elektronikgeräten in der Region Wallonien
Vertreiber, die Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen, sind
verpflichtet, bei der Lieferung von Neugeräten Altgeräte desselben
Typs, die im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie die
Neugeräte erfüllen, kostenlos vom Endverbraucher
zurückzunehmen. Dies gilt auch bei der Lieferung von neuen
Elektro- und Elektronikgeräten oder beim Fernabsatz.
Darüber hinaus ist jeder, der Elektro- und Elektronikgeräte auf einer
Verkaufsfläche von mindestens 400 m² verkauft, verpflichtet,
Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind
(Elektrokleingeräte), im Ladengeschäft oder in unmittelbarer Nähe
kostenlos zurückzunehmen; die Rücknahme darf in diesem Fall
nicht vom Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes abhängig
gemacht werden.
Die Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten kann auch auf
Containerplätzen oder zugelassenen Recyclinghöfen erfolgen. Für
weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre
Gemeindeverwaltung.
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