15. RÜCKSCHLAGVENTIL
Nur für Deutschland
Stellen Sie gemäß der Deutschen Trinkwasserverordnung sicher,
dass Sie beim Anschluss des Wasserzulaufschlauches eine
Sicherheitsvorrichtung anbringen (gemäß DIN EN 1717
Flüssigkeitskategorie 2 Typ EC oder ED und EN 13959) die den
Rückfluss in den Wasserschanschluß verhindert
(Rückflußverhinderer bzw. Rückschlagventil). Zudem muss diese
Sicherheitsvorrichtung für dieses Gerät einen maximalen Druckfall
von 0.06 bar bei 10 l/min gewährleisten fördermenge. Schließen
Sie den Wasserzulaufschlauch des Gerätes daher nicht ohne
Rückflussverhinderer an den Wasseranschluß an und nutzen Sie
das Gerät nicht ohne entsprechenden Rückflußverhinderer.
Beispielsweise können Sie ein solches Rückschlagventil auf
unserer Website erwerben indem Sie nach "CV-Rückschlagventil"
suchen.
16. INFORMATIONEN ZUR ENTSORGUNG
Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist mit einer durchgestrichenen
Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet. Das Gerät darf deshalb
nur getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und
zurückgenommen werden, es darf also nicht in den Hausmüll
gegeben werden. Das Gerät kann z. B. bei einer kommunalen
Sammelstelle oder ggf. bei einem Vertreiber (siehe zu deren
Rücknahmepflichten unten) abgegeben werden. Das gilt auch für
alle Bauteile, Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien des zu
entsorgenden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf, müssen alle Altbatterien
und Altakkumulatoren vom Altgerät getrennt werden, die nicht vom
Altgerät umschlossen sind. Das gleiche gilt für Lampen, die
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