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BMW 520i 1997 Betriebsanleitung Seite 124

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Anhängerbetrieb
Abdeckklappe
*
Ausbauen
Die Abdeckklappe für die Anhänger-
vorrichtung im Ausschnitt anfassen,
nach hinten unten ziehen und aus der
Öffnung nehmen.
An- und Abbau des Kugelkopfes ent-
nehmen Sie bitte der separat beiliegen-
den Anleitung.
Anbauen
Die Abdeckklappe zuerst oben mit der
Nut in die Öffnung einsetzen, dann den
unteren Bereich andrücken (Pfeil).
Deichselstützlast
Sie ist das Gewicht, mit dem die Deich-
sel des Anhängers auf dem Kugelkopf
der Anhängerkupplung lastet (kann z.B.
mit einer Personenwaage ermittelt
werden).
In Deutschland: Vorgeschriebene
minimale Deichselstützlast: 25 kg.
Die zulässige Deichselstützlast (siehe
Seite 204) darf nicht überschritten,
sollte aber möglichst immer ausgenutzt
werden.
Die Deichselstützlast wirkt auf das
Fahrzeug. Das zulässige Gesamtge-
wicht und die zulässige Hinterachslast
des Zugfahrzeugs dürfen im Anhänger-
betrieb dadurch nicht überschritten
werden. Die Zuladung wird durch das
Gewicht der Anhängerkupplung bzw.
bei Anhängerbetrieb auch durch die
Deichselstützlast teilweise reduziert.
Das zulässige Zug-Gesamtgewicht darf
nicht überschritten werden.
Beladung
Bei der Beladung des Anhängers darauf
achten, daß die Zuladung möglichst tief
und in Nähe der Achse verstaut ist.
Ein tiefer Anhängerschwerpunkt erhöht
die Fahrsicherheit des gesamten
Gespanns erheblich.
Das zulässige Gesamtgewicht des An-
hängers und die zulässige Anhängelast
des Fahrzeugs dürfen nicht überschrit-
ten werden. Maßgebend ist der jeweils
kleinere Wert.
Vor dem Kauf eines Anhängers ist es
ratsam, sich vom Hersteller eine Garan-
tieerklärung über das effektive Anhän-
gergewicht sowie die mögliche Anhän-
gerzuladung geben zu lassen.
Steigungen
Die Steigfähigkeit, gemessen auf Mee-
reshöhe, ist im Interesse von Sicherheit
und reibungslosem Verkehrsfluß auf
Steigungen von 12X begrenzt. Wenn
höhere Anhängelasten über Nachtrag
zugelassen sind, beträgt die Grenze
8X. .
Mit zunehmender Höhe über dem Mee-
resspiegel sinkt erfahrungsgemäß die
Motorleistung. Bei Gebirgsfahrten des-
halb besonders beachten, daß die
Steigfähigkeit beim Anfahren abnimmt
und auf die Ausnützung der maximal
zulässigen Gewichte von Fahrzeug und
Anhänger verzichtet werden muß.
Online Version-© 0298 BMW AG
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