2.7
Gefahren bei Nichtbeachten der Sicherheits- und Warnhinweise
Das Nichtbeachten der Sicherheits- und Warnhinweise kann:
•
Gefährdungen für Personen, Umwelt und
Sonderwerkzeug verursachen, wie z. B.:
Gefährdung von Personen durch nicht abgesicherte
Arbeitsbereiche,
Versagen wichtiger Funktionen des
Sonderwerkzeuges,
Versagen vorgeschriebener Methoden zum Warten
und Instandhalten,
Gefährdung von Personen durch mechanische und
chemische Einwirkungen.
•
zum Verlust jeglicher Schadenersatzansprüche führen.
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