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Organisatorische Maßnahmen; Verpflichtung Des Betreibers - Walterscheid Sw44 Bedienungsanleitung

Sonderwerkzeug
Inhaltsverzeichnis
2.2
Organisatorische Maßnahmen

Verpflichtung des Betreibers

2.2.1
Die Bedienungsanleitung:
immer am Einsatzort des Sonderwerkzeuges
aufbewahren,
muss jederzeit für Bediener und Wartungspersonal frei
zugänglich sein.
Der Betreiber ist verpflichtet:
die nationalen, allgemeingültigen Regelungen zum
Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung und zum
Umweltschutz zu beachten,
nur Personen mit/an dem Sonderwerkzeug arbeiten zu
lassen, die:
mit den grundlegenden Vorschriften über
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut sind,
in die Arbeiten mit/an dem Sonderwerkzeug
unterwiesen sind,
diese Bedienungsanleitung gelesen und verstanden
haben.
alle Warnhinweise an dem Sonderwerkzeug in lesbarem
Zustand zu halten,
beschädigte Warnhinweise zu erneuern,
die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen
bereitzustellen, wie z. B.:
Schutzbrille,
Arbeitshandschuhe nach DIN EN 388,
Sicherheitsschuhe,
Schutzanzug,
Hautschutzmittel, etc.
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