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De Dietrich EASYLIFE CFU 22 F30 Installations- Und Wartungsanleitung Seite 10

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3 Technische Angaben
Verwendbarer Heizöltyp
Gelände- oder Geländediesel (NRD)
Nicht für den Straßenverkehr bestimmter Diesel, der bis zu 7 % EMAG
Wichtig:
Zur ausschließlichen Nutzung mit einem Kessel, der mit einem Brenner mit Vor­
wärmer ausgestattet ist.
Haushalts-Heizöl mit geringem Schwefelgehalt (< 2000 mg/kg), das bis zu 7 % EMAG
ten kann.
Biobrennstoff F30 für Frankreich
Der Biobrennstoff F30 besteht aus:
30% RME (Rapsmethylester)
70% B0 NRD (Nicht für den Straßenverkehr bestimmter Dieselkraftstoff mit 0% FAME (Fettsäureme­
thylester)).
(1) Fettsäuremethylester (FAME) enthalten kann
3.1.4
Konformitätserklärung
Das Produkt entspricht der Standardbauart, die in der EU-Konformitätserklärung beschrieben ist. Herstellung und
Inbetriebnahme erfolgten gemäß den EU-Richtlinien.
Das Original der Konformitätserklärung ist beim Hersteller hinterlegt.
3.1.5
Richtlinien
Dieses Produkt entspricht auch den Anforderungen der folgenden Europäischen Richtlinien und Normen:
Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (Artikel 17, Anhang 3)
Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
Allgemeine Normen: EN 60335-1
Relevante Normen: EN 60335-2-102
Richtlinie zur Elektromagnetischen Verträglichkeit 2014/30/EU
Allgemeine Normen: EN 61000-3-2, EN 61000-3-3
Relevante Normen: EN 55014-1, EN 55014-2
Druckgeräterichtlinie 2014/68/EG (Artikel 4, Absatz 3)
Effizienzrichtlinie 92/42/EG
Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung
2017/1369/EU, Nr. 811/2013
2009/125/CE, Nr. 813/2013
Dekret Nr. 2022-8 vom 5. Januar 2022
Zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen und Richtlinien müssen auch die ergänzenden Leitlinien in dieser Anleitung
befolgt und erfüllt werden.
Ergänzende und darauf folgende Vorschriften und Richtlinien, die zur Zeit der Installation gültig sind, sind auf alle Vorschriften
und Richtlinien anzuwenden, die in dieser Anleitung spezifiziert sind.
3.1.6
Vorschriften für die Inbetriebnahme von Anlagen für Frankreich
Der Biokraftstoff F30 ist in Frankreich ab dem 01.07.2022 erhältlich.
Die derzeit gültige Verordnung Nr. 2022-8 des Ministeriums für den Energiewandel vom 5. Januar 2022 über den Biokraftstoff
F30 legt folgendes fest:
Es ist verboten, Anlagen zu installieren, die mit Brennstoffen betrieben werden, die nach der Ökobilanz mehr als 300 g CO
Äquivalent/kWh LHV ausstoßen.
Neue, mit Biobrennstoffen betriebene Kessel sind zulässig, sofern dieser Schwellenwert eingehalten wird.
Reparaturarbeiten an bestehenden Kesseln müssen weiterhin möglich sein.
10
CFU
(1)
(FAME) enthal­
(1)
Maximale Viskosität
2
6 mm
/s bei 20 °C
2
6 mm
/s bei 20 °C
2
9,5 mm
/s bei 20 °C
-
2
7755351 - v05 - 22022022

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Diese Anleitung auch für:

Easylife cfu 29 f30