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Restgefahren; Gefährdung Aus Mechanischen Systemen; Gefährdung Aus Hydraulischen Systemen; Anzuwendende Regeln Und Vorschriften - LEMKEN Zirkon 10 KA Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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3.7

Restgefahren

Restgefahren sind besondere Gefährdungen beim Umgang mit dem Gerät, die
sich trotz sicherheitsgerechter Konstruktion nicht beseitigen lassen.
Restgefahren sind meist nicht offensichtlich erkennbar und können Quelle einer
möglichen Verletzung oder Gesundheitsgefährdung sein.
3.7.1 Gefährdung aus mechanischen Systemen
Es besteht Unfallgefahr durch Quetschen, Schneiden und Stoßen von Körpertei-
len
 an sich unerwartet bewegenden Maschinenteilen,
 an sich bewegenden Maschinenteilen durch gespeicherte mechanische Energie
in elastischen Teilen, wie Federn,
 an unzureichend festem Stand des Gerätes,
 an der allgemeinen Form oder Anbauort von Bauteilen.
3.7.2 Gefährdung aus hydraulischen Systemen
Es besteht Verletzungsgefahr von Körperteilen insbesondere an Gesicht, Augen
und ungeschützten Hautstellen durch Verbrennen und Kontaminieren mit Hydrau-
liköl
 durch Herausspritzen von heißem/unter Druck stehendem Hydrauliköl an un-
dichten Verbindungsstellen oder Leitungen,
 durch berstende, unter Druck stehende Leitungen oder Bauteile.
3.8

Anzuwendende Regeln und Vorschriften

Im Folgenden werden die anzuwendenden Regeln aufgeführt, die beim Betrieb
des Gerätes zu beachten sind:
 Die gültige landesspezifische Straßenverkehrsordnung
 Die gültigen landesspezifischen Gesetze und Verordnungen zur Arbeitssicher-
heit
 Die gültigen landesspezifischen Gesetze und Verordnungen zur Betriebssicher-
heit
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Sicherheits- und Schutzmaßnahmen

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