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D+H RDZ 4504-M Gebrauchsanleitung Seite 7

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Die Endposition „ZU bei Alarm" muss so ge-
wählt werden, dass ein Druck von 50 Pa nicht
überschritten wird.
Bei Endposition „AUF bei Alarm" muss ein
Druck auf 15-20 Pa eingestellt werden.
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RWA-Öffnung
Durch die RWA-Öffnung sollen im Brandfall die
Rauchgase möglichst ungehindert abströmen
können.
Laut den einschlägigen Vorschriften müssen
die Öffnungen immer im oberen Bereich des
Gebäudeteils platziert werden.
Die RWA-Öffnung kann sowohl in der Wand,
als auch in der Decke eingebaut werden.
Für die optimale Wirkung der RWA-Anlage ist
die Größe, Art und Anordnung der Öffnung von
entscheidender Bedeutung.
Dabei sollten weder der Fensterflügel selbst,
noch bauliche Gegebenheiten, wie z.B. Mau-
ervorsprünge o.ä., das Ausströmen behindern.
Die Mindestlüftungsfläche ist durch die gesetz-
lichen Bestimmungen und die baulichen Ge-
gebenheiten vorgegeben. Bei Treppenräumen
beträgt sie nach LBO 5% der Grundfläche,
jedoch mindestens 1m².
Idealerweise sollte der Öffnungswinkel ca.
70° betragen, da dann nur noch die lichten
Abmessungen der RWA-Klappe in die Be-
rechnung einfließt.
Die berechneten RWA-Öffnungsgrößen müs-
sen jeweils mit der zuständigen Brandschutz-
behörde abgestimmt werden.
Bei Fensterflügeln, die nach Innen öffnen,
ist zu beachten, dass diese nicht in Flucht-
oder Rettungswege hineinragen und diese
behindern.
Die RWA-Öffnung ist an die Gruppe 1 ange-
schlossen.
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Außendrucksensor
ADS 45
(außerhalb des Treppenraumes)
Funktion: Diese Meßstelle misst den stati-
schen Druck der Atmosphäre.
Anforderung: Die Meßstelle ist vor Wetter-
einflüssen zu schützen.
Anordnung: Idealerweise ist der Referenz-
druck ca.1-1,5m über der höchsten Stelle des
Daches zu messen, an der keine durch die
eigene oder umliegende Bebauung besonde-
ren Druckverhältnisse vorliegen. Dabei sind L-
förmige Aufbauten auf dem Dach, besondere
Dachüberstände o.ä. als Montageplatz für die
Messung zu vermeiden.
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Türen
Funktion: Die Türen sollen den Treppenraum
von allen anderen möglichen Brandräumen
abschotten, um ein Eindringen des Rauches
in den Treppenraum zu vermeiden.
Anforderung: Alle mit dem Treppenraum
zusammenhängenden Türen müssen selbst-
schließend ausgeführt sein. Dazu müssen ge-
eignete Obentürschließer verwendet werden.
Die Feuerwiderstandsklasse muss mindestens
T30 sein. Die Dichtungen der Türen müssen
rauchdicht ausgeführt sein.
Falls Möglichkeiten vorhanden sind
in die Gebäudeplanung eingreifen
zu können, sollte auf folgendes
geachtet werden:
- Ist in dem Gebäude eine Feststellanlage
für die zum Treppenraum gehörenden Tü-
ren installiert, so muss diese im Brandfall
so von der RDZ-Zentrale angesteuert wer
den, dass die Türen selbsttätig schließen.
- Bei der Auslegung von Revisionsklappen
für die Lüftungsschächte ist auf die Vermei-
dung von lüftungstechnischen Kurzschlüs-
sen zu achten.
- Falls zu dem Treppenraum ein Eingangs-
bereich mit Eingangstür ohne besondere
Schleuse o.ä. gehört, ist die Tür ebenfalls
selbstschließend auszuführen.
- Falls in dem Gebäude eine Klimaanlage
installiert sein sollte, ist diese durch ge
- eignete Abschottungen im Brandfall so zu
verschließen, dass durch die Lüftungs-
einlässe keine Druckverluste entstehen
können.
RDZ 4504-M Rev.:2.9
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