5.1 Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Der SOLO-Rasenmäher ist zur Pflege von Gras- und Rasenflächen vorgesehen. Beim Einsatz in öffentlichen Anlagen,
Parks, Sportstätten, an Straßen und in der Land- und Forstwirtschaft ist dabei besondere Vorsicht erforderlich.
Wegen körperlicher Gefährdung der Bedienungsperson darf der SOLO-Rasenmäher nicht eingesetzt werden:
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zum Trimmen von Büschen, Hecken und Sträuchern,
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zum Schneiden und Zerkleinern von Rankgewächsen oder Rasen auf Dacheinpflanzungen oder in Balkonkästen,
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zum Reinigen und Absaugen von Gehwegen und
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als Häcksler zum Zerkleinern von Baum- und Hecken-Abschnitten.
Ferner darf der SOLO-Rasenmäher nicht verwendet werden:
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zum Einebnen von Bodenerhebungen wie z.B. Maulwurfshügel.
Aus Sicherheitsgründen darf der SOLO-Rasenmäher nicht verwendet werden:
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als Antriebsaggregat für andere Arbeitswerkzeuge,
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als Anhänger,
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als Zugmaschine (bei Radantriebs-Mähern) z.B. zum Mitfahren und Transportieren von Schnittgut, außerhalb des
dafür vorgesehenen Grasfangsacks.
5.2 Allgemeine Sicherheitshinweise
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Lassen Sie nie Kinder oder andere Personen, die mit der Wirkungsweise der Maschine nicht vertraut sind, mit dem
Rasenmäher arbeiten. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Gerät nicht benutzen.
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Bitte beachten Sie die örtlichen Bestimmungen; diese können das Mindestalter des Benutzers festlegen.
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Rasenmäher nur an Personen weitergeben oder ausleihen, die mit diesem Modell und seiner Handhabung vertraut
sind; stets die Gebrauchsanweisung mitgeben.
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Erklären Sie jedem, der mit dem Gerät arbeiten soll, die möglichen Gefahrenmomente und wie Unfälle zu
vermeiden sind.
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Mähen Sie nur bei Tageslicht oder mit entsprechender künstlicher Beleuchtung.
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Träger von Herzschrittmachern dürfen am laufenden Motor und beim Starten nicht an stromführenden Teilen der
Zündanlage arbeiten.
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Geräte mit BRIGGS+STRATTON-Viertakt-Motor sind für Steigungen über 15° nicht geeignet.
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Bewahren Sie Ihren Mäher sicher auf! Unbenutzte Mäher sollten in einem trockenen, verschlossenen Raum und für
Kinder nicht zugänglich aufbewahrt werden.
5.3 Kraftstoff und Tanken
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Kraftstoff ist hochgradig entflammbar. Nur im Freien, nicht in geschlossenen Räumen tanken.
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Rauchen und offenes Feuer ist nicht zulässig.
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Keinen Kraftstoff verschütten.
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Wenn Kraftstoff verschüttet wurde, Rasenmäher sofort säubern. Vorher darf der Motor nicht gestartet werden!
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Kleidung nicht mit Kraftstoff in Berührung bringen. Falls Kraftstoff an die Kleidung gelangt, sofort Kleidung wechseln!
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Darauf achten, dass kein Kraftstoff ins Erdreich gelangt!
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Kraftstoff nur in zugelassenen und gekennzeichneten Kanistern transportieren und lagern.
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Bei Beschädigungen sind Kraftstofftank, Tankverschluss und Kraftstoffleitung sofort auszutauschen
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Vor jedem Einsatz eine Sichtkontrolle durchführen.
Umweltfreundliches bleifreies Normalbenzin kann bedenkenlos verwendet werden.
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Tanken Sie nur die in der separaten Motor-Gebrauchsanweisung empfohlenen Kraftstoff-Sorten.
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Vor dem Tanken Motor abkühlen lassen.
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Umgebung des Einfüllbereichs gut säubern, Tankverschluss abschrauben und Kraftstoff bis zur Unterkante des
Einfüllstutzens einfüllen. Tankverschluss wieder gut festschrauben.
Kraftstoffe können lösungsmittelähnliche Substanzen enthalten.
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Haut- und Augenkontakt mit Mineralöl-Produkten vermeiden, beim Betanken Handschuhe tragen.
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Kraftstoffdämpfe nicht einatmen.
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Kraftstoff für Kinder unzugänglich aufbewahren.
5. Sicherheitsvorschriften
Der Umgang mit Kraftstoff erfordert besonders vorsichtige und umsichtige Handlungsweise.
Sicherheitsvorschriften
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