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Scheppach BA2.0-20ProS Original Bedienungsanleitung Seite 9

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8. Transport
Der enthaltene Li-Ion Akku unterliegt dem Gefahrgutrecht, kann jedoch unter vereinfachten
Bedingungen transportiert werden:
• Durch den privaten Benutzer kann der Akku ohne weitere Auflagen auf der Straße trans-
portiert werden, sofern dieser einzelhandelsgerecht verpackt ist und der Transport Pri-
vatzwecken dient.
In diesem Fall müssen zwingend Vorkehrungen getroffen werden, um ein Freiwerden des
Inhalts zu verhindern. In anderen Fällen sind die Vorschriften des Gefahrgutrechts zwin-
gend einzuhalten! Bei Nichtbeachtung drohen dem Absender und ggf. dem Beförderer
empfindliche Strafen.
Weitere Hinweise zu Beförderung und Versand
• Lithium-Ionen-Akkus nur im unbeschädigtem Zustand transportieren bzw. versenden!
• Zum Transport des Akkus ausschließlich den Original-Karton oder einen geeigneten Ge-
fahrgutkarton (nicht erforderlich bei Akkus mit weniger als 100 Wh Nennenergie) ver-
wenden.
• Offene Akkukontakte abkleben, um einen Kurzschluss zu verhindern.
• Den Akku innerhalb der Verpackung vor Verrutschen sichern, um Beschädigungen am
Akku zu verhindern.
• Die korrekte Kennzeichnung und Dokumentation der Sendung beim Transport bzw. Ver-
sand (z. B. durch Paketdienst oder Spedition) sicherstellen.
• Sich vorab informieren, ob ein Transport mit dem gewählten Dienstleister möglich ist, und
die Sendung anzeigen.
Wir empfehlen die Hinzuziehung eines Gefahrgut-Fachmanns zur Vorbereitung des Ver-
sands.
Auch eventuelle weiterführende nationale Vorschriften beachten.
www.scheppach.com
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