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Organisatorische Maßnahmen; Verpflichtung Des Betreibers; Verpflichtung Des Bedieners - BSL strautmann Verti-Mix 951 Originalbetriebsanleitung

Futtermischwagen
Inhaltsverzeichnis

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3.3
Organisatorische Maßnahmen
3.3.1

Verpflichtung des Betreibers

Der Betreiber ist verpflichtet:
die nationalen, allgemeingültigen Regelungen zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung und zum
Umweltschutz zu beachten,
nur Personen mit/an der Maschine arbeiten zu lassen, die:
mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut
sind,
in die Arbeiten mit/an der Maschine unterwiesen sind,
diese Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben.
alle Warnhinweise an der Maschine in lesbarem Zustand zu halten,
beschädigte Warnhinweise zu erneuern,
die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen bereitzustellen, wie z. B. Schutzbrille,
Arbeitshandschuhe nach DIN EN 388, Sicherheitsschuhe, Schutzanzug, Hautschutzmittel, etc.
3.3.2

Verpflichtung des Bedieners

Alle Personen, die mit Arbeiten mit/an der Maschine beauftragt sind, sind verpflichtet:
sich vor Arbeitsbeginn mit der Maschine vertraut zu machen,
sich vor Arbeitsbeginn mit folgenden Vorschriften vertraut zu machen und diese während des
Einsatzes zu beachten:
die nationalen, allgemeingültigen Regelungen zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung
und zum Umweltschutz,
das Kapitel „Grundlegende Sicherheitshinweise", Seite 48,
das Kapitel „Warnhinweise und Instruktionshinweise", Seite 60, und die Warnhinweise
beim Betrieb der Maschine,
die Kapitel dieser Betriebsanleitung, die für das Ausführen der ihnen übertragenen
Arbeitsaufgaben wichtig sind.
Stellt der Bediener fest, dass eine Einrichtung sicherheitstechnisch nicht einwandfrei ist, muss der
Bediener diesen Mangel unverzüglich beseitigen. Gehört dies nicht zur Arbeitsaufgabe des Bedieners
oder fehlen entsprechende Sachkenntnisse, muss der Bediener den Mangel dem Vorgesetzten oder
dem Betreiber melden.
Verti-Mix 951-1651, Verti-Mix 951-L, 1251-L, Verti-Mix 1501 D-3101 D 09.20
Die Betriebsanleitung
immer am Einsatzort der Maschine aufbewahren,
muss jederzeit für Bediener und Wartungspersonal frei
zugänglich sein.
Sicherheitshinweise
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