Hinweis
Achtung
Achtung
Achtung
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Normen, Vorschriften
Für die Montage und den Betrieb des Warmlufterzeugers die landesspezifischen
Normen und Richtlinien beachten!
Die Angaben auf dem Typenschild des Warmlufterzeugers beachten!
Bei Installation und Betrieb des Warmlufterzeugers sind folgende örtlichen
Bestimmungen zu beachten:
• Aufstellbedingungen
• Zu- und Ablufteinrichtungen sowie Schornsteinanschluss
• elektrischer Anschluss an die Stromversorgung
• technischen Regeln des Gasversorgungsunternehmens über den Anschluss des
Gasgerätes an das örtliche Gasnetz
Insbesondere für die Installation sind nachstehende allgemeine Vorschriften,
Regeln und Richtlinien zu beachten:
• (DIN) EN 12831 Heizungsanlagen in Gebäuden - Verfahren zur Berechnung der Norm-
heizlast
• (DIN) EN 13384-1 Abgasanlagen - Wärme- und Strömungstechnische Berechnungen
• (DIN) EN 50156-1 (VDE 0116 Teil1) Elektrische Ausrüstung von Feuerungsanlagen
• VDE 0470/(DIN) EN 60529 Schutzarten durch Gehäuse
• (DIN) EN 1856-2 Abgasanlagen - Anforderungen an Metall-Abgasanlagen
• (DIN) EN 267 Automatische Brenner mit Gebläse für flüssige Brennstoffe
• (DIN) EN 676 Automatische Brenner mit Gebläse für gasförmige Brennstoffe
• (DIN) EN 13842 Ölbefeuerte Warmlufterzeuger - Ortsfest für die Raumheizung
Darüber hinaus gilt für die Installation und den Betrieb in Deutschland insbesondere:
• Technische Regeln für Gas-Installationen DVGW-TRGI 1986/1996
(DVGW Arbeitsblatt G600 und TRF)
• DIN 18160 Abgasanlagen - Planung und Ausführung
• VDE 0100 Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit
Nennspannungen bis 1000V.
• VDE 0105 Betrieb von Starkstromanlagen, allgemeine Festlegungen
• KÜO- Kehr- und Überprüfungsordnung des Bundes
• Gesetz zur Einsparung von Energie (EnEG) mit den dazu erlassenen Verordnungen:
EneV Energieeinsparverordnung (in jeweils gültiger Fassung)
• DVGW Arbeitsblatt G637
• 2006 / 95 / EG Niederspannungsrichtlinie
• 2004 / 108 / EG EMV-Richtlinie
• 2006 / 42 / EG Maschinenrichtlinie
• DIN 4755 Ölfeuerungsanlagen; Technische Regel Ölfeuerungsinstallation - Prüfung
• DIN 1298 Abgasanlagen - Verbindungsstücke für Feuerungsanlagen
• TRF Technische Regeln für Flüssiggas
• FeuVO Feuerungsanlagenverordnung
Wird der Warmlufterzeuger mit Flüssiggas unter Erdgleiche betrieben, müssen die be-
sonderen Anforderungen nach TRF beachtet werden.
Warmlufterzeuger sind entsprechend den jeweiligen bundesrechtlichen Baubestimmungen
anzeigepflichtig.
Werden Warmlufterzeuger mit einer Gesamtnennwärmeleistung über 50 kW außerhalb
von Heizräumen aufgestellt, müssen die entsprechenden bauaufsichtlichen Richtlinien
beachtet werden.
Betriebsanleitung gut sichtbar beim Warmlufterzeuger aufbewahren.
Art.-Nr. 3041017_201411