Varisol Installationshandbuch
Garantieerklärung
Kingspan Renewables Ltd. Gewährleistung für Solareinrichtungen
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Gemäß den folgenden Bestimmungen gewährleistet Kingspan Renewables, dass die Einrichtungen für die Dauer von
20 Jahren (für die Vakuum-Röhren) bzw. von 5 Jahren (für VARISOL FLUSSFÜHRUNGEN UND ABDECKUNGEN,
VERTEILER UND KITS) ab dem Datum ihrer Fertigung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Für
„EINGESCHRÄNKTE PRODUKTE" gilt eine Gewährleistung von 12 Monaten. Kingspan Renewables leistet diese
Gewähr unter Voraussetzung der folgenden Bedingungen:
A. Die Gewährleistungsdauer von 20 Jahren auf Vakuumröhren gilt nur bei fachgerechtem Einbau durch einen von Kingspan
zugelassen Solartechniker und einer regelmäßigen Wartung gemäß den Empfehlungen des Herstellers. (Weitere Einzelheiten
siehe Thermomax Installationshandbuch). andernfalls gilt die Standard-Gewährleistung von 5 Jahren für Vakuum-Röhren.
B. Kingspan Renewables haftet nicht für Fehler an der Ware, die aus jeglichen vom Käufer bereitgestellten Informationen,
Zeichnungen, Entwürfen oder Spezifikationen entstanden sind.
C. Kingspan Renewables haftet auch nicht für Fehler, die sich aus der üblichen Abnutzung, vorsätzlicher oder unbeabsichtigter
Beschädigung, Fahrlässigkeit, anormalen Betriebsbedingungen, Nichtbeachtung der Anleitungen von Kingspan
Renewables, unsachgemäßem Gebrauch oder nicht genehmigter Änderung oder Reparatur ergeben.
D. Die oben stehende Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Teile, Material oder Ausrüstung, die nicht von Kingspan
Renewables hergestellt wurden. In Bezug auf diese hat der Käufer lediglich das Anrecht auf die vom Hersteller gegenüber
dem Unternehmen geleistete Gewähr oder Garantie.
E. Der Käufer setzt Kingspan Renewables innerhalb des Gewährleistungszeitraums über den Fehler in Kenntnis.
F.
Die Installation der Ware wurde von entsprechend geschulten und fachkundigen Personen durchgeführt.
G. Die Ware wurde weder dauerndem Stillstand noch extremen Temperaturen ausgesetzt.
1. Der Käufer gibt in Bezug auf die Ware gegenüber Dritten keinerlei Erklärung oder Zusage ab oder leistet keine Gewähr, die
von den von Kingspan Renewables gegenüber dem Käufer erklärten oder genannte Bedingungen abweicht. Der Käufer ist
zudem nicht berechtigt, Kingspan Renewables zu verpflichten, Dienstleistungen in Bezug auf die Ware bereitzustellen.
2. Die Haftung des Unternehmens gegenüber dem Käufer für den Tod oder die Verletzung, der/die sich aus der Fahrlässigkeit
des Unternehmens selbst, seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Zulieferer ergibt, und für den vom Käufer aufgrund einer
Verletzung der in Abschnitt 12 des „The Sale of Goods Act 1979" enthaltenen Verpflichtungen entstandenen Schaden ist
nicht beschränkt.
3. Sollte Kingspan Renewables aus einem anderen als einem außerhalb der angemessenen Kontrolle des Unternehmens oder
der Schuld des Käufers liegenden Grund die Ware nicht liefern, so beschränkt sich die Haftung von Kingspan Renewables
gegenüber dem Käufer ggf. auf die Höhe der Mehrkosten, die dem Käufer (auf dem günstigsten verfügbaren Markt) für
ähnliche Ware entstehen, um die nicht gelieferte Ware zu ersetzen, über den Preis der Ware.
4. Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen. Ein auf einem Fehler in der Qualität oder dem Zustand der
Ware oder auf deren Nichterfüllung einer Spezifikation basierender Anspruch ist Kingspan Renewables innerhalb von 7
Tagen ab Lieferdatum oder, falls der Fehler bei einer angemessenen Untersuchung nicht offensichtlich war, innerhalb einer
angemessenen Zeit nach Feststellung des Fehlers mitzuteilen. Wird die Lieferung nicht abgelehnt und setzt der Käufer
Kingspan Renewables nicht in Kenntnis, so ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware zurückzuweisen.
5. Kingspan Renewables ist berechtigt, die Ware, die Gegenstand eines Anspruchs des Käufers ist, zu untersuchen und
diese Ware oder einen Teil hiervon zu Prüfungszwecken zu entfernen. Kingspan Renewables erkennt keine vom Käufer
durchgeführte Prüfung an, es sei denn, diese wurde streng nach einem Verfahren durchgeführt, welches zuvor mit Kingspan
Renewables als für den Zweck geeignet vereinbart wurde.
6. Jeder gültige Anspruch in Bezug auf die Ware, der auf einem Fehler in der Qualität oder dem Zustand der Ware oder auf
deren Nichterfüllung einer Spezifikation basiert, wird Kingspan Renewables gemäß dieser Bedingungen mitgeteilt. Kingspan
Renewables ist berechtigt, die Ware (oder den betreffenden Teil davon) kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen oder nach
Ermessen des Unternehmens dem Käufer den Preis (oder einen entsprechenden Anteil des Preises) zurückzuerstatten. Eine
weitergehende Haftung von Kingspan Renewables gegenüber dem Käufer ist ausgeschlossen.
7. Kingspan Renewables ist gegenüber dem Käufer nicht aufgrund einer Darstellung (soweit nicht betrügerisch) oder
einer stillschweigenden Gewährleistungsbedingung oder einer anderen Bestimmung oder Verpflichtung aus dem
Gewohnheitsrecht (einschließlich u.a. Fährlässigkeit von Kingspan Renewables, seinen Mitarbeitern, Vertretern oder
anderweitig) oder gemäß den ausdrücklichen Bestimmungen des Vertrags für einen Produktionsausfall, entgangenen
Gewinn oder entgangenen erwarteten Gewinn, entgangene Vertragsabschlüsse, Betriebszeit oder erwartete Einsparungen,
entgangenes Geschäft oder entgangenes erwartetes weiteres Geschäft, Datenverlust oder -beschädigung, Schaden am Ruf
des Käufers oder vom Käufer an Dritte zu zahlende Kulanzschäden, Kosten oder Ausgaben oder einen anderen indirekten,
besonderen oder Folgeverlust oder -schaden oder -anspruch (ob durch Fahrlässigkeit von Kingspan Renewables, seinen
Mitarbeitern, Vertretern oder anderweitig entstanden), welche sich aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware
oder deren Nutzung oder Weiterverkauf durch den Käufer ergeben, haftbar.
8. Unbeschadet der Bedingungen der Abschnitte 3, 4, 5, 6, und 7 ist die Gesamthaftung des Käufers gemäß oder im
Zusammenhang mit dem Vertrag auf den Preis der Ware beschränkt.
9. Kingspan Renewables ist gegenüber dem Käufer nicht haftbar oder verletzt nicht den Vertrag aufgrund einer Verzögerung in
der Erfüllung oder einer Nichterfüllung einer Verpflichtung des Unternehmens in Bezug auf die Ware, wenn die Verzögerung
oder Nichterfüllung auf eine Ursache zurückzuführen ist, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Unternehmens
liegt. Ohne Einschränkung des zuvor Genannten gilt dies auch aufgrund von Ursachen, die außerhalb der angemessenen
Kontrolle des Unternehmens liegen.
10. Weitere Einzelheiten zu „Gewährleistung und Haftung" finden Sie in den „VERKAUFSBEDINGUNGEN", Abschnitt 7.