3. Installation des Gerätes
Die Installation darf nur von einem Fachmann (Vertragsinstallateur
eines Gasversorgungsunternehmens) vorgenommen werden. Dieser
übernimmt damit die Verantwortung für die ordnungsgemäße
Installation und für die erste Inbetriebnahme.
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Vor der Installation ist zu prüfen, ob die örtlichen Anschlußbedingungen, (Gasart
und Druck) mit den Geräteeinstellungen übereinstimmen. Bei Abweichungen muß
das Gerät entsprechend umgestellt werden!
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Vor der Installation sollte die Stellungnahme des zuständigen Bezirksschornstein-
fegermeisters und des Gasversorgungsunternehmens (GVU) eingeholt werden.
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Nachträgliche bauliche Veränderungen des Betriebsraums, die die Versorgung mit
ausreichender Verbrennungsluft beeinträchtigen, können gefährliche Folgen haben.
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Beim Anschluß an das Gasnetz sind insbesondere die einschlägigen Vorschrif-
ten und Richtlinien der Institutionen des Landes zu beachten, in dem das Gerät
betrieben wird. Dies sind z.B.:
für Deutschland
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DVGW-TRGI (Technische Regeln für Gas-Installationen) in der aktuellen Fassung
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TRF (Technische Regeln Flüssiggas) in der aktuellen Fassung
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die jeweilige Landesbauordnung
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die Feuerungsverordnung (FeuVO) des jeweiligen Bundeslandes.
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Gemäß der neuen (FeuVO) müssen Gasfeuerstätten oder die Brennstoffleitungen
unmittelbar vor diesen Gasfeuerstätten mit einer Vorrichtung ausgerüstet sein,
die im Brandfalle (Temperatur größer als 100 °C) die weitere Gaszufuhr selbsttätig
absperrt (sog. „Thermische Armaturen-Sicherung").
Installationsvorschriften für Östereich
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Bei der Installation des Gerätes in Österreich sind die ÖVGW-Richtlinien G1 (TR-
Gas) und G2 (TRF-Flüssiggas) zu beachten.
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In Österreich darf das Heizgerät nur mit Erdgas H (= Geräteeinstellung Erdgas E)
und Flüssiggas 50 mbar betrieben werden.
Installationsvorschriften für die Schweiz
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SVGW-Gasleitsätze G1: Gasinstallation
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EKAS-Richtlinie Nr. 1942: Flüssiggas, Teil 2
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Vorschriften der kantonalen Instanzen (z.B. zum Feuerschutz) sind
ebenfalls zu beachten.
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