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WAREMA BAline MIO 8I Installationsanleitung Seite 2

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Anschluss
Eine bauseitige Schutzeinrichtung (Sicherung) und
Trennvorrichtung zum Freischalten der Anlage muss vor-
handen sein.
Der elektrische Anschluss des Moduls kann nach umseiti-
gem Anschlussplan erfolgen (siehe Abb. 5).
Verbindung mit BAline Modulen
Verbinden Sie das BAline MIO 8I mit einem Basismodul
(z.B. BAline LONMCM) bzw. mit weiteren Erweiterungsmo-
dulen (Abb. 3). Verwenden Sie am Basismodul immer den
Anschluss an der rechten Seite.
Abb. 3
Erweiterungsmodul MIO 8I (Abb. ähnlich)
Erstinbetriebnahme
Nach Abschluss der Montagearbeiten und dem Anlegen
der Versorgungsspannungen kann das Gerät in Betrieb
genommen werden. Die Funktion der Eingänge ist variabel
und wird durch die anlagenbezogene Steuerungssoftware
bestimmt. Hierzu muss die werkseitig geladene Steue-
rungssoftware des BAline MCM ersetzt werden durch die
anlagenbezogene Steuerungssoftware.
Zum Erstellen, Testen bzw. Laden der anlagenbezogenen
Steuerungssoftware benutzten Sie die PC Software BAline
Studio. Nach Laden der anlagenbezogenen Steuerungs-
software können die Erweiterungsmodule und daran ange-
schlossene Geräte in Betrieb genommen werden.
Treffen Sie geeignete Vorkehrungen zur Vermei-
dung von Schäden durch elektrostatische Entla-
dungen!
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Technische Änderungen behalten wir uns vor
Wartung
Innerhalb des Gerätes befinden sich keine zu wartenden
Teile.
Reinigung
Reinigen Sie das Gehäuse mit einem torckenen weichen
Tuch. Verwenden Sie keine Spül- bzw. Reinigungsmittel,
Lösungsmittel, scheuernde Substanzen oder Dampfreiniger!
Haftung
Bei Nichtbeachtung der in dieser Anleitung gegebe-
nen Produktinformation, bei Einsatz außerhalb des
vorgesehenen Verwendungszweckes oder bei nicht
bestimmungsgemäßem Gebrauch kann der Hersteller die
Gewährleistung für Schäden am Produkt ablehnen. Die
Haftung für Folgeschäden an Personen oder Sachen ist in
diesem Fall ebenfalls ausgeschlossen.
Pflichten zur Entsorgung von Elektrogeräten
Durch die Kennzeichnung mit diesem Symbol wird
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf fol-
gende Pflichten hingewiesen:
Dieses Elektrogerät ist durch den Besitzer getrennt vom
unsortierten Siedlungsabfall zur weiteren Verwertung zu
entsorgen.
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altge-
rät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungs-
frei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind
getrennt zu entsorgen.
Vertreiber der Elektrogeräte oder Entsorgungsbetriebe
sind zur unentgeltlichen Rücknahme verpflichtet.
Im Elektrogerät enthaltende personenbezogene Daten
sind vor der Entsorgung eigenverantwortlich zu löschen.
warema_2006959_alhb_de_v4•2022-08-01

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