Recycling
- Dieses Symbol bedeutet, dass das Elektrogerät nicht mit dem normalen
Hausmüll (Abb� 10) entsorgt werden darf�
-
Beachten Sie die örtlichen Vorschriften zur getrennten Entsorgung von
elektrischen Produkten�
1 Altgeräte/Altakkus/Batterien können kostenlos an geeigneten
Rücknahmestellen abgegeben werden.
2 Diese werden dort fachgerecht gesammelt oder zur
Wiederverwendung vorbereitet� Altgeräte/Altakkus/Batterien
können Schadstoffe enthalten, die der Umwelt und der menschlichen
Gesundheit schaden können. Enthaltene Rohstoffe können durch ihre
Wiederverwertung einen Beitrag zum Umweltschutz leisten� Sofern
die Batterie Blei (Pb), Cadmium (Cd) oder Quecksilber (Hg) enthält, ist
die Batterie entsprechend gekennzeichnet�
3 Die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden
Altgeräten muss vom Endnutzer eigenverantwortlich vorgenommen
werden�
4 Hinweise für Verbraucher in Deutschland: Die in Punkt 1 genannte
Rückgabe ist gesetzlich vorgeschrieben. Altgeräte mit Altbatterien
und/oder Altakkus und Lampen, die nicht vom Altgerät umschlossen
sind, sind vor der Abgabe an einer Rücknahmestelle von diesen zu
trennen� Dies gilt nicht, falls die Altgeräte für eine Wiederverwendung
noch geeignet (d�h� funktionstüchtig) sind und von den anderen
Altgeräten getrennt werden. Sammel- und Rücknahmestellen in DE:
https://www.stiftung-ear.de/; für Batterien auch Rückgabe im
Handel möglich. Informationen über Sammel- und Recyclingquoten:
https://www.bmu.de
Rücknahme von Altgeräten
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche
von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie
diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen�
Diese Händler müssen:
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beim Verkauf eines neuen Elektrogeräts ein Altgerät der gleichen Art
kostenfrei zurücknehmen (1:1-Rücknahme); auch bei Lieferungen nach
Hause�
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bis zu drei kleine Altgeräte (keine äußere Abmessung größer als
25 cm) kostenfrei im Verkaufsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe
zurücknehmen, ohne Neukaufverpflichtung.
Rücknahmepflichten gelten auch für den Versandhandel, wobei die
Pflicht zur 1:1-Rücknahme im privaten Haushalt nur für Wärmeüberträger
(Kühl-/Gefriergeräte, Klimageräte u.a.), Bildschirmgeräte und Großgeräte
gilt; für die 1:1-Rücknahme von Lampen, Kleingeräten und kleinen
ITK-Geräten sowie die 0:1-Rücknahme müssen Versandhändler
Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher
bereitstellen�
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