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Viessmann Tecto CI4 Betriebsanleitung Seite 38

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12. Entsorgung des Kühlmöbels
12.1 Entsorgung des Kühlmöbels
Zum Schutz der Umwelt, müssen alle Teile entsprechend den Entsorgungsvorschriften des Landes in dem das
Kühlmöbel entsorgt wird eingehalten werden. Die Einzelteile des Kühlmöbels dürfen nicht als Hausmüll betrachtet
werden.
Um das Austreten von Kältemittel in die Atmosphäre zu vermeiden darf der Kältekreislauf vor der Rückgewin-
nung des Kühlgases nicht unterbrochen, getrennt oder zerlegt werden. Die Entsorgung muss von autorisierten Fir-
men durchgeführt werden, die auf die Rückgewinnung und das Recycling von Kältemittelgasen spezialisiert sind.
Für Kühlmöbel mit brennbarem Kältemittel (HC) Typ R290 Lesen Sie die Sicherheitshinweise im Kapitel "Zu
Ihrer Sicherheit" am Anfang dieses Handbuchs. Nach der Entfernung des Kältemittels muss der Kreislauf mit Inertgas
gespült werden, um eine Stagnation des Gases im Kreislauf zu vermeiden.
Für die Demontage der Möbel können spezialisierte Sammelstellen (von der örtlichen Behörde angegeben)
kontaktiert werden oder an Konsortien, die auf die Sammlung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
spezialisiert sind.
Hauptgruppen von Materialien, aus denen das Kühlmöbel besteht:
Stahl
Kupfer
Aluminium
Glas
Acrylglas
Kunststoff
Geschäumtes Polyurethan
Kältemittel verwendet bei Kühlmöbeln mit Verflüssigungseinsätze:
Kältemittetyp
Bemerkungen
R134a
HFC: Umweltverträgliches Fluorangereichte-Kühlgas, gemäß Kyoto Protokoll
R290
HC, Kühlgas aus der Kohlenwasserstofffamilie
Cod. 80006730a - DE
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GWP
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01.02.2021

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