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syr LEX Smart 5 Bedienung Und Wartung Seite 43

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9. Gewährleistung
Nach DIN EN 806, Teil 5, ist es erforderlich, dass „... eine Inspektion durch den Betreiber min-
destens alle zwei Monate zu erfolgen hat.". Eine Nichtbeachtung der Inspektionsintervalle
hat eventuell den Verlust des Gewährleistungsanspruches zur Folge.
Mindestens „... jährlich, in Gemeinschaftsanlagen halbjährlich ..." muss ebenfalls eine Wartung
durch das Fachhandwerk oder den Hersteller erfolgen.
Wir empfehlen einen Wartungsvertrag, da dieser eine gute Betriebsfunktion auch über die
Gewährleistungszeit hinaus sichert.
Stellen Sie sicher, dass die regelmäßigen Wartungsarbeiten und die Versorgung mit Verbrauchs-
material bzw. Verschleißmaterial usw. durch das Fachhandwerk oder den Werkskundendienst
erfolgen.
Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab dem Installationsdatum.
Wir verpfl ichten uns, alle Teile, die nachweisbar in Folge schlechten Materials, fehlerhafter
Konstruktion oder mangelhafter Ausführung innerhalb der Gewährleistungsfrist unbrauchbar
werden, so rasch als möglich nach unserer Wahl auszubessern oder zu ersetzen.
Unser größtes Bestreben gilt der Herstellung eines Qualitätsproduktes.
Sollten Sie auf ein Problem stoßen, bei dem Ihnen diese Gebrauchsanleitung nicht weiterhilft,
dann schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir werden Ihnen gerne weiterhelfen.
Geben Sie bitte stets das Modell und die Seriennummer des Gerätes an.
Unsere Anschrift:
Hans Sasserath GmbH & Co. KG
Mühlenstraße 62
D-41352 Korschenbroich
Telefon +49 2161 6105 - 0
Fax
E-Mail
www.syr.de
Bedienung und Wartung LEX Smart Wasserenthärtungsanlagen
+49 2161 6105 - 20
wasseraufbereitung@syr.de
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