Varisol Montageanleitung
Garantieerklärung
Kingspan Environmental Gewährleistung für Solareinrichtungen
30
32
Gemäß den folgenden Bestimmungen gewährleistet Kingspan Environmental, dass die Einrichtungen für die Dauer
von 5 - 20 Jahren (für die Vakuum-Röhren) bzw. von 5 Jahren (für VARISOL FLUSSFÜHRUNGEN UND ABDECKUNGEN,
VERTEILER UND KITS) ab dem Datum ihrer Fertigung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
Kingspan Environmental leistet diese Gewähr unter Voraussetzung der folgenden Bedingungen:
A. Es gilt die Standard Gewährleistung von 5 Jahren für Vakuumröhren. Beim fachgerechten Einbau durch einen von Kingspan
anerkannten Installateur und einer regelmäßigen Wartung gemäß den Empfehlungen des Herstellers, erhöht sich die
Gewährleistungsdauer auf Vakuumröhren auf 20 Jahre. Alle Systeme müssen gemäß des Kingspan Design Guides designt
werden und gemäß des Installationshandbuch installiert und gewartet werden.
B. Kingspan Environmental haftet nicht für Fehler an der Ware, die aus jeglichen vom Käufer bereitgestellten Informationen,
Zeichnungen, Entwürfen oder Spezifikationen entstanden sind. Ein Inbetriebnahmeprotokoll ist dem Hersteller zu übergeben.
C. Kingspan Environmental haftet auch nicht für Fehler, die sich aus der üblichen Abnutzung, vorsätzlicher oder
unbeabsichtigter Beschädigung, Fahrlässigkeit, anormalen Betriebsbedingungen, Nichtbeachtung der Anleitungen von
Kingspan Environmental, unsachgemäßem Gebrauch oder nicht genehmigter Änderung oder Reparatur ergeben.
D. Die oben stehende Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Teile, Material oder Ausrüstung, die nicht von Kingspan
Environmental hergestellt wurden. In Bezug auf diese hat der Käufer lediglich das Anrecht auf die vom Hersteller gegenüber
dem Unternehmen geleistete Gewähr oder Garantie.
E. Der Käufer setzt Kingspan Environmental innerhalb des Gewährleistungszeitraums über den Fehler in Kenntnis.
F.
Die Installation der Ware wurde von entsprechend geschulten und fachkundigen Personen durchgeführt.
G. Die Ware wurde weder dauerndem Stillstand noch extremen Temperaturen ausgesetzt.
1.
Der Käufer gibt in Bezug auf die Ware gegenüber Dritten keinerlei Erklärung oder Zusage ab oder leistet keine Gewähr, die
von den von Kingspan Environmental gegenüber dem Käufer erklärten oder genannte Bedingungen abweicht. Der Käufer ist
zudem nicht berechtigt, Kingspan Environmental zu verpflichten, Dienstleistungen in Bezug auf die Ware bereitzustellen.
2. Die Haftung des Unternehmens gegenüber dem Käufer für den Tod oder die Verletzung, der/die sich aus der Fahrlässigkeit
des Unternehmens selbst, seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Zulieferer ergibt, und für den vom Käufer aufgrund einer
Verletzung der in Abschnitt 12 des „The Sale of Goods Act 1979" enthaltenen Verpflichtungen entstandenen Schaden ist
nicht beschränkt.
3. Sollte Kingspan Environmental aus einem anderen als einem außerhalb der angemessenen Kontrolle des Unternehmens
oder der Schuld des Käufers liegenden Grund die Ware nicht liefern, so beschränkt sich die Haftung von Kingspan
Environmentalgegenüber dem Käufer ggf. auf die Höhe der Mehrkosten, die dem Käufer (auf dem günstigsten verfügbaren
Markt) für ähnliche Ware entstehen, um die nicht gelieferte Ware zu ersetzen, über den Preis der Ware.
4. Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen. Ein auf einem Fehler in der Qualität oder dem Zustand der
Ware oder auf deren Nichterfüllung einer Spezifikation basierender Anspruch ist Kingspan Environmental innerhalb von 7
Tagen ab Lieferdatum oder, falls der Fehler bei einer angemessenen Untersuchung nicht offensichtlich war, innerhalb einer
angemessenen Zeit nach Feststellung des Fehlers mitzuteilen. Wird die Lieferung nicht abgelehnt und setzt der Käufer
Kingspan Environmental nicht in Kenntnis, so ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware zurückzuweisen.
5. Kingspan Environmental ist berechtigt, die Ware, die Gegenstand eines Anspruchs des Käufers ist, zu untersuchen und
diese Ware oder einen Teil hiervon zu Prüfungszwecken zu entfernen. Kingspan Environmental erkennt keine vom Käufer
durchgeführte Prüfung an, es sei denn, diese wurde streng nach einem Verfahren durchgeführt, welches zuvor mit Kingspan
Renewables als für den Zweck geeignet vereinbart wurde.
6. Jeder gültige Anspruch in Bezug auf die Ware, der auf einem Fehler in der Qualität oder dem Zustand der Ware oder auf
deren Nichterfüllung einer Spezifikation basiert, wird Kingspan Environmental gemäß dieser Bedingungen mitgeteilt.
Kingspan Environmental ist berechtigt, die Ware (oder den betreffenden Teil davon) kostenlos zu reparieren oder zu
ersetzen oder nach Ermessen des Unternehmens dem Käufer den Preis (oder einen entsprechenden Anteil des Preises)
zurückzuerstatten. Eine weitergehende Haftung von Kingspan Environmental gegenüber dem Käufer ist ausgeschlossen.
7.
Kingspan Environmental ist gegenüber dem Käufer nicht aufgrund einer Darstellung (soweit nicht betrügerisch) oder
einer stillschweigenden Gewährleistungsbedingung oder einer anderen Bestimmung oder Verpflichtung aus dem
Gewohnheitsrecht (einschließlich u.a. Fährlässigkeit von Kingspan Environmental, seinen Mitarbeitern, Vertretern oder
anderweitig) oder gemäß den ausdrücklichen Bestimmungen des Vertrags für einen Produktionsausfall, entgangenen
Gewinn oder entgangenen erwarteten Gewinn, entgangene Vertragsabschlüsse, Betriebszeit oder erwartete Einsparungen,
entgangenes Geschäft oder entgangenes erwartetes weiteres Geschäft, Datenverlust oder -beschädigung, Schaden am Ruf
des Käufers oder vom Käufer an Dritte zu zahlende Kulanzschäden, Kosten oder Ausgaben oder einen anderen indirekten,
besonderen oder Folgeverlust oder -schaden oder -anspruch (ob durch Fahrlässigkeit von Kingspan Environmental, seinen
Mitarbeitern, Vertretern oder anderweitig entstanden), welche sich aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware
oder deren Nutzung oder Weiterverkauf durch den Käufer ergeben, haftbar.
8. Unbeschadet der Bedingungen der Abschnitte 3, 4, 5, 6, und 7 ist die Gesamthaftung des Käufers gemäß oder im
Zusammenhang mit dem Vertrag auf den Preis der Ware beschränkt.
9. Kingspan Environmental ist gegenüber dem Käufer nicht haftbar oder verletzt nicht den Vertrag aufgrund einer
Verzögerung in der Erfüllung oder einer Nichterfüllung einer Verpflichtung des Unternehmens in Bezug auf die Ware, wenn
die Verzögerung oder Nichterfüllung auf eine Ursache zurückzuführen ist, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des
Unternehmens liegt. Ohne Einschränkung des zuvor Genannten gilt dies auch aufgrund von Ursachen, die außerhalb der
angemessenen Kontrolle des Unternehmens liegen.
10. Weitere Einzelheiten zu „Gewährleistung und Haftung" finden Sie in den „VERKAUFSBEDINGUNGEN", Abschnitt 7.
(in Kürze)