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Sicherheitshinweise Allgemeine Arbeitssicherheitshinweise; Sicherheitshinweise; Allgemeine Arbeitssicherheitshinweise - cpm TH 200 DW Betriebsanleitung

Holzzerkleinerer trommelhacker
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54 Betriebsanleitung TH 200 DW Ø 150-170 Br 14032013

Sicherheitshinweise

Allgemeine Arbeitssicherheitshinweise

Der Holzzerkleinerer ist nach dem Stand der Technik gebaut und ist betriebssicher. Von
diesem Produkt können aber Gefahren ausgehen, wenn er zu nicht bestimmungsgemäßem
Gebrauch eingesetzt wird.
Jede Person, die mit der Montage, Inbetriebnahme, Instandhaltung und dem Betrieb des
Holzzerkleinerers befasst ist, muss die komplette Betriebsanleitung gelesen und verstanden
haben. Für Störungen und Schäden am Holzzerkleinerer, die auf unzureichende Kenntnisse
der Betriebsanleitung zurückzuführen sind, besteht kein Gewährleistungsanspruch.
Der Holzzerkleinerer ist ausschließlich zur Zerkleinerung von Busch- und Stammholz
zugelassen, wenn in der Bedienungsanleitung nichts anderes aufgeführt ist. Der maximale
Holzdurchmesser ist der Bedienungsanleitung zu entnehmen. Jeder darüber hinausgehende
Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet der
Hersteller nicht, das Risiko hierfür trägt allein der Betreiber.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller
vorgeschriebenen Montage-, Inbetriebnahme-, Betriebs- und lnstandhaltungsbeding-ungen.
Veränderungen an der Maschine führen zum Verlust der Herstellerhaftung.
Alle Arbeiten, welche die Montage, Inbetriebnahme, Anpassung und Instandhaltung betreffen,
sind nur von autorisiertem, ausgebildetem und eingewiesenem Fachpersonal auszuführen.
Die Sicherheitstechnischen Hinweise sind zu beachten. Für den Betrieb des Holz- zerkleinerers
gelten in jedem Fall die allgemeinen Sicherheits- und Unfallver- hütungsvorschriften der
zuständigen Berufsgenossenschaften.
Die an der Maschine angebrachten Warn- und Hinweisschilder unbedingt beachten! Die
Schutzeinrichtungen entsprechen den einschlägigen Sicherheitsvorschriften und müssen beim
Arbeiten immer an der Maschine angebracht sein. Sie sind nach Wartungs- und
Instandhaltungsarbeiten sofort wieder ordnungsgemäß anzubringen.
Der Arbeitgeber hat das Bedienpersonal hinsichtlich Bedienung und Gebrauch der
Maschine zu unterweisen. Entsprechende Vorschriften aus dem Arbeits-schutzgesetz
sind hierbei zu berücksichtigen.
Vor jeder Inbetriebnahme den Holzzerkleinerer auf Verkehrs- und Betriebs-sicherheit
überprüfen!
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