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Gewährleistungsbedingungen - cpm TH 200 DW Betriebsanleitung

Holzzerkleinerer trommelhacker
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54 Betriebsanleitung TH 200 DW Ø 150-170 Br 14032013
1. Alle diejenigen Teile werden unentgeltlich und
nach billigem Ermessen ersetzt, die sich
infolge eines vor Versand ab Werk liegenden
Umstandes - insbesondere wegen fehlerhafter
Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter
Ausführung - als unbrauchbar oder in ihrer
Brauchbarkeit erheblich eingeschränkt
herausstellen.
Von dieser Garantie sind folgende Teile
ausgeschlossen:
- Verschleißteile (Reifen, etc.)
- Betriebsstoffe (Öl etc.)
- nachträglich eingebaute Fremdteile
- Dichtungen
- nachgeschliffene Messer
- Lackschäden
Bei wesentlichen Fremderzeugnissen (z. B.
Motor,
Achsen und Zugvorrichtung) ist die Garantie auf
die Abtretung etwaiger
Gewährleistungsansprüche der
Firma CPMaschinenbau AG gegen den
Hersteller des Fremderzeugnisses beschränkt.
2. In folgenden Fällen sind Garantieleistungen
ausgeschlossen:
- Nichtbeachtung der Betriebsanleitung,
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
fehlerhafte Montage (durch dritte), fehlerhafte
natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder
nachlässige Behandlung - insbesondere
übermäßige Beanspruchung -, ungeeignete
Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe,
chemische, elektrochemische oder elektrische
Einflüsse, soweit sie nicht auf ein Verschulden
der Firma CPMaschinenbau AG zurückzuführen
sind.
- Einbau von Ersatzteilen, die nicht Original
Ersatzteile der Firma CPMaschinenbau AG sind
oder handelsübliche Teile, die nicht der
vorgeschriebenen Qualität und Dimensionierung
entsprechen.
Gewährleistungsbedingungen
- Wenn der Kunde wesentliche Teile
selbst beigestellt hat oder der Schaden
aus dem Zusammenwirken mit
ungeeigneten, vom Kunde beigestellten
Erzeugnissen entsteht.
- Bei vom Kunden oder einem Dritten ohne
vorherige Genehmigung der Firma
CPMaschinenbau AG vorgenommenen
Änderungen oder
lnstandsetzungsarbeiten sowie
Verletzungen von Siegelmarken.
- Garantieleistungen sind
ausgeschlossen, wenn die
als Garantiefälle eingereichten Bauteile
geöffnet oder zerlegt sind und aus
diesem Grunde das Vorliegen eines
Garantiefalles nicht mehr nachweisbar
ist.
3. Darüber hinausgehende Ansprüche
des Kunden, insbesondere auf
Schadensersatz wegen
Nutzungsausfall und andere
Mangelfolgeschäden sind
ausgeschlossen.
Produkthaftungsansprüche
bleiben von diesem Ausschluss
unberührt
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