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Agb - cpm TH 200 DW Betriebsanleitung

Holzzerkleinerer trommelhacker
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54 Betriebsanleitung TH 200 DW Ø 150-170 Br 14032013
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
ausschließlich. Diese liegen allen Angeboten und
Vereinbarungen zugrunde und gelten durch
Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung für die
Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als
anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht
ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für uns
unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich
widersprochen wurde. Mündliche Abreden außerhalb
dieses Vertrages sind nicht getroffen.
1. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend.
2. Auftragserteilung
Mit einer Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die
bestellte Ware erwerben zu wollen.
3. Preise
Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung
aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Die Preise
verstehen sich in EURO ab Werk, zuzüglich Frachtund
Verpackungskosten, der gesetzlich geltenden
Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie
Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
Ist unsere Lieferung vertragsmäßig später als 4
Monate nach dem Abschluss des Vertrages zu
bringen, so sind wir berechtigt, die bis zum Zeitpunkt
der Lieferung eingetretenen Erhöhungen (Preiserhöhungen
der Vorlieferanten, unerwarteten Steigerungen
von Lohn- und Transportkosten) zusätzlich
in Rechnung zu stellen.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind grundsätzlich zahlbar
innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum rein
netto, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart
ist. Für Auslands- und Erstkunden gilt Vorkasse. Die
Zahlung durch Wechsel, Schecks usw. unterliegt
vorherigen Vereinbarungen. Spesen und Kosten
sowie die Gefahr für rechtzeitige Verlegung und
Protesterhebung gehen voll zu Lasten des
Vertragspartners. Aufrechnung mit anderen Gegenforderungen
als solchen, die unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen. Bei
Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch
ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung
auf Kosten des Käufers die einstweilige
Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden
Waren zu verlangen. Bei bekannt werden einer
bestehenden Zahlungsunfähigkeit oder einer wesentlichen
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Käufers steht uns das Recht zu, sofortige
Zahlung aller offenen, auch der nicht fälligen
Rechnungen zu verlangen. Ebenfalls sind wir in
diesem Fall - unbeschadet unserer sonstigen Rechte
- befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ausstehende Lieferungen zu verlangen. Solange der
Vertragspartner mit einer Verbindlichkeit im Rückstand
ist, ruht unsere Lieferpflicht. Sind Teilzahlungen
vereinbart und bleibt der Käufer mit einer Rate länger
als 7 Tage im Rückstand, so wird der vereinbarte
Kaufpreis sofort fällig.
5. Lieferzeit
Unsere Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem
Ermessen, aber ohne jede Verbindlichkeit, es sei
denn, es wurden schriftlich ausdrücklich als verbindlich
gekennzeichnete Liefertermine vereinbart.
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, insbesondere Streiks
und Aussperrungen sowie beim Eintritt unvorhergesehener
Hindernisse, oder bei uns oder unseren
Lieferanten eintretende Betriebsstörungen haben wir
nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung
um die Dauer der Behinderung zzgl. einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder
wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche
wegen Lieferverzug sind bei leichter
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wenn dem Besteller
wegen einer von uns verschuldeten Lieferverzögerung
Schaden entstanden ist, beschränkt sich
der Anspruch des Käufers auf Ersatz des
Verzögerungsschadens, sofern die Lieferverzögerung
nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht,
auf einen Betrag in Höhe von ½ % für jede volle
Woche der Verspätung, berechnet vom Wert des
Teils der Lieferung, die infolge der Verspätung nicht
rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden
kann, höchstens jedoch 15 % des Lieferwertes. Wir
sind zu Teillieferungen berechtigt. Die Einhaltung der
Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragsverpflichtung
des Vertragspartners voraus.
6. Gefahrenübertragung
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware
dem Spediteur übergeben worden ist oder das Lager
verlassen hat. Die Versandart und die Verpackung
erfolgen, sofern keine Versandvorschriften vom
Besteller gegeben sind, nach unserem besten
Ermessen ohne Gewähr für den billigsten und
schnellsten Weg. Wir können Transportversicherungen
auf Kosten des Käufers vornehmen, eine
Versicherungspflicht unsererseits besteht jedoch
nicht. Transportschäden sind unverzüglich zu melden
und werden gegen Vorlage der Schadensanerkennung
des Frachtführers ersetzt.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten
Preises incl. aller Nebenforderungen bleibt die
gelieferte bzw. gefertigte Ware unser Eigentum. Im
kaufmännischen Geschäftsverkehr behalten wir uns
das Eigentum an gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung aller Warenlieferungen und
sonstigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung
vor. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit jedem
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