Anhang
1. Gewährleistung, Haftungsausschluss
* Folgende Richtlinien sind Eigentum der Firma Keyboardpartner. Sie
gelten ebenfalls für unsere Erzeugnisse. Keyboardpartner empfiehlt
unsere Erzeugnisse, trägt dafür jedoch keine Verantwortung.*
1.1 Unser Erzeugnisse wurden mit bestem Wissen und Gewissen sorgfältig entworfen
und hergestellt. Gleichwohl können, wie bei jedem elektronischen Gerät Defekte durch
Material und Produktionsfehler auftreten. Wir ersetzen defekte Baugruppen innerhalb
der Gewährleistungsfrist kostenlos oder setzen sie instand, sofern sie gemäß der
zugehörigen Betriebs- und Installationsanleitung betrieben wurden.
1.2 Unsere Platinen, Baugruppen und Module sind zur Montage durch Techniker und
Fachpersonal gedacht. Bei unsachgemäßer Verwendung (etwa falsche Stromversorgung,
Kurzschlüsse in der Verdrahtung, Überspannung, laienhafte Installation) erlischt der
Garantie- und Gewährleistungsanspruch.
1.3 Die Instandsetzung einer Baugruppe/Platine umfasst nur diese selbst, die Reparatur
erfolgt in unserem Haus. Aus- und Einbauten werden vom Käufer übernommen oder
diesem in Rechnung gestellt.
1.4 Unsere Haftung beschränkt sich während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auf
den Kaufpreis des erworbenen Artikels. Darüber hinaus gehende Ansprüche (etwa
Unkosten durch Konzert- oder Musikproduktionsausfall) sind ausgeschlossen, ebenso
Ansprüche durch Folgeschäden (etwa Brand nach unsachgemäßem Einbau)
2. Weitere Hinweise
2.1 Unsere Platinen, Baugruppen und Module stellen keine vollständige, betriebsfähigen
Geräte im Sinne der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte dar,
sondern sind zur Reparatur und Ergänzung historischer Musikinstrumente oder zum
Eigenbau eines Musikinstruments im Sinne eines Nachbau-Ersatzteils beziehungsweise
Bausatz-Bestandteils zur Endmontage durch den Kunden oder durch ihn beauftragte
Personen gedacht.
2.2 Bei der Restauration und Instandsetzung bestehender elektronischer Geräte, die bis
zum 1. Juli 2006 in den Verkehr gebracht wurden, dürfen Bauteile und Baugruppen
verwendet werden, die nicht der Richtlinie 2002/95/EG(RoHS) entsprechen (Ausnahme
nach EG-Richtlinie 2002/95/EG Artikel 2 Abs. 3). Eine Kennzeichnungspflicht gemäß
ElektroG entfällt hierbei. Auch Reparaturen an den genannten Geräten dürfen demnach
weiterhin mit bleihaltigem Lötzinn ausgeführt werden, was wir bei historischen
Instrumenten auch dringend empfehlen.
Anleitung DE HX3-PreAmp VW-1013 Rev. 1.8
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