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Garantieurkunde (Österreich) - Siemens AX72 Handbuch

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Inhaltsverzeichnis

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• Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit
Kaufdatum. Garantieansprüche sind innerhalb
von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantie-
falles geltend zu machen.
• Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die
im Rahmen des Austauschs an Siemens zu-
rückgeliefert werden, gehen in das Eigentum
von Siemens über.
• Diese Garantie gilt für in der Europäischen
Union erworbene Neugeräte. Garantiegeberin
ist die BenQ Mobile GmbH & Co. OHG,
Schlavenhorst 88a, D-46395 Bocholt.
• Weiter gehende oder andere Ansprüche aus
dieser Herstellergarantie sind ausgeschlossen.
Siemens haftet nicht für Betriebsunterbre-
chung, entgangenen Gewinn und den Verlust
von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufge-
spielter Software oder sonstiger Informationen.
Die Sicherung derselben obliegt dem Kunden.
Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwin-
gend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaf-
tungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der
groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder wegen der Verletzung wesentlicher Ver-
tragspflichten. Der Schadensersatzanspruch
für die Verletzung wesentlicher Vertragspflich-
ten ist jedoch auf den vertragstypischen, vor-
hersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder nach dem Produkt-
haftungsgesetz gehaftet wird.
• Durch eine erbrachte Garantieleistung verlän-
gert sich der Garantiezeitraum nicht.
• Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich
Siemens vor, dem Kunden den Austausch oder
die Reparatur in Rechnung zu stellen. Siemens
wird den Kunden hierüber vorab informieren.
• Eine Änderung der Beweislastregeln zum
Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bit-
te an unseren Online Support im Internet
www.siemens.com/
mobilephonescustomercare
oder an den Siemens-Telefonservice. Die Rufnum-
mer entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.
Garantieurkunde (Österreich)
Garantieurkunde
(Österreich)
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet sei-
ner Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer
eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden
Bedingungen eingeräumt:
• Neugeräte und deren Komponenten, die auf-
grund von Fabrikations- und/oder Materialfeh-
lern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen
Defekt aufweisen, werden von Siemens nach
eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik
entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht
oder repariert. Für Verschleißteile (z. B. Akkus,
Tastaturen, Gehäuse, Gehäusekleinteile,
Schutzhüllen – soweit im Lieferumfang enthal-
ten) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für sechs
Monate ab Kauf.
• Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der
Geräte auf unsachgemäßer Behandlung
und/oder Nichtbeachtung der Handbücher be-
ruht.
• Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Ver-
tragshändler oder vom Kunden selbst erbrach-
te Leistungen (z. B. Installation, Konfiguration,
Softwaredownloads). Handbücher und ggf. auf
einem separaten Datenträger mitgelieferte
Software sind ebenfalls von der Garantie aus-
geschlossen.
• Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit
Kaufdatum. Garantieansprüche sind innerhalb
von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantie-
falles geltend zu machen.
• Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die
im Rahmen des Austauschs an Siemens zu-
rückgeliefert werden, gehen in das Eigentum
von Siemens über.
• Diese Garantie gilt für in der Europäischen Uni-
on erworbene Neugeräte. Garantiegeberin ist
die Siemens AG Österreich, Telefonservice,
Quellenstraße 2, 1100 Wien.
• Weiter gehende oder andere Ansprüche als die
in dieser Herstellergarantie genannten sind
ausgeschlossen. Siemens haftet nicht für Be-
triebsunterbrechung, entgangenen Gewinn und
den Verlust von Daten, zusätzlicher vom Kun-
den aufgespielter Software oder sonstiger
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