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Garantieurkunde (Österreich) - Siemens AX75 Bedienungsanleitung

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Garantieurkunde (Österreich)
• Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die
im Rahmen des Austauschs an Siemens zurück-
geliefert werden, gehen in das Eigentum von
Siemens über.
• Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union
erworbene Neugeräte. Garantiegeberin ist die
Siemens Aktiengesellschaft, Schlavenhorst 88,
D-46395 Bocholt.
• Weiter gehende oder andere Ansprüche aus die-
ser Herstellergarantie sind ausgeschlossen.
Siemens haftet nicht für Betriebsunterbrechung,
entgangenen Gewinn und den Verlust von Daten,
zusätzlicher vom Kunden aufgespielter Software
oder sonstiger Informationen. Die Sicherung der-
selben obliegt dem Kunden. Der Haftungsaus-
schluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird,
z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen
des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentli-
cher Vertragspflichten. Der Schadensersatzan-
spruch für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypi-
schen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt
oder wegen der Verletzung des Lebens, des Kör-
pers oder der Gesundheit oder nach dem Pro-
dukthaftungsgesetz gehaftet wird.
• Durch eine erbrachte Garantieleistung verlän-
gert sich der Garantiezeitraum nicht.
• Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich
Siemens vor, dem Kunden den Austausch oder
die Reparatur in Rechnung zu stellen. Siemens
wird den Kunden hierüber vorab informieren.
• Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nach-
teil des Kunden ist mit den vorstehenden Rege-
lungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bitte
an unseren Online Support im Internet
www.siemens.com/
mobilephonescustomercare
oder an den Siemens-Telefonservice.
Die Rufnummer entnehmen Sie bitte der
Bedienungsanleitung.
Garantieurkunde
(Österreich)
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet sei-
ner Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer
eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden
Bedingungen eingeräumt:
• Neugeräte und deren Komponenten, die auf-
grund von Fabrikations- und/oder Materialfeh-
lern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen
Defekt aufweisen, werden von Siemens nach
eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik
entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht
oder repariert. Für Verschleißteile (z. B. Akkus,
Tastaturen, Gehäuse, Gehäusekleinteile,
Schutzhüllen – soweit im Lieferumfang enthal-
ten) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für sechs
Monate ab Kauf.
• Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der
Geräte auf unsachgemäßer Behandlung
und/oder Nichtbeachtung der Handbücher
beruht.
• Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Ver-
tragshändler oder vom Kunden selbst erbrachte
Leistungen (z. B. Installation, Konfiguration,
Softwaredownloads). Handbücher und ggf. auf
einem separaten Datenträger mitgelieferte Soft-
ware sind ebenfalls von der Garantie ausge-
schlossen.
• Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit
Kaufdatum. Garantieansprüche sind innerhalb
von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantie-
falles geltend zu machen.
• Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die
im Rahmen des Austauschs an Siemens zurück-
geliefert werden, gehen in das Eigentum von
Siemens über.
• Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union
erworbene Neugeräte. Garantiegeberin ist die
Siemens AG Österreich, Telefonservice, Quel-
lenstraße 2, 1100 Wien.

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