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Siemens AX72 Handbuch Seite 41

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Lizenzvertrag
den Export von Produkten, Software und Dienst-
leistungen Beschränkungen oder Verboten unter-
worfen haben.
12. ANWENDBARES RECHT. Es gilt deutsches
Recht unter Ausschluss jeglichen Kollisionsrechts.
Der Gerichtsstand ist München, sofern Sie ein
Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind.
13. VERSCHIEDENES. Dieser Lizenzvertrag er-
setzt alle vorherigen Vereinbarungen zwischen Ih-
nen und Siemens hinsichtlich der Lizenzierten
Software. Die Bestimmungen dieses Lizenzvertra-
ges gehen etwaigen widersprechenden Bedingun-
gen vor. Es besteht aber die Möglichkeit, dass
noch zusätzliche Bedingungen ergänzend verein-
bart werden.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder
teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein
oder werden, so wird die Gültigkeit oder übrigen
Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Das Glei-
che gilt, falls der Vertrag eine Regelungslücke ent-
hält. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfül-
lung der Regelungslücke soll eine Regelung gel-
ten, die, soweit rechtlich möglich, dem am
nächsten kommt, was die Vertragsschließenden
gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des
Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei
Vertragsabschluss den Punkt bedacht hätten.
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform. Dieser Lizenzvertrag findet auch auf
die Rechtsnachfolger der Parteien, z. B. Erben, An-
wendung. Soweit eine Partei dieses Lizenzvertra-
ges bei einem Vertragsbruch der Gegenseite von
ihr zustehenden Rechten keinen Gebrauch macht,
ist dies nicht als Anerkennung der Rechtmäßigkeit
der Handlungen der anderen Partei zu interpretie-
ren. Unbeschadet der Regelungen dieses Lizenz-
vertrages bleibt es Siemens, ihren
Konzerngesellschaften oder Lizenzgebern vorbe-
halten, ihre gesetzmäßigen Ansprüche, insbeson-
dere aus dem jeweiligen Urheberrecht oder
Markenrecht, geltend zu machen.

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