2.5
Anforderungen an das Personal
Installationen, Inbetriebnahmen, Einweisungen, Reparaturen, Wartungen, von
bzw. an MEIKO-Produkten dürfen nur von autorisierten Servicepartnern durch-
geführt/veranlasst werden.
Die Umgebung der Maschine bzw. Anlage ist durch den Betreiber auf Gefähr-
dungen auf andere Personen zu prüfen, wie z. B. Kinder oder Personen mit re-
duzierten physischen, sensorischen oder geistigen Fähigkeiten, oder mit einem
Mangel an Erfahrung oder Wissen.
Im Betrieb ist sicherzustellen, dass:
•
Nur ausreichend geschultes und eingewiesenes Personal an der Maschine
arbeitet.
•
Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Warten und Reparieren
klar festgelegt sind.
•
Anzulernendes Personal nur unter Aufsicht einer erfahrenen Person an der
Maschine arbeitet.
•
Keine Person unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten (wahr-
nehmungsstörend) steht.
Die erforderlichen Qualifikationen zum Ausüben bestimmter Arbeiten an der
Maschine sind durch MEIKO festgelegt:
Personen
Tätigkeit
Betrieb, Bedienung
Reinigung
Sicherheitseinrich-
tungen prüfen
Störungssuche
Störungsbeseitigung
mechanisch
Störungsbeseitigung
elektrisch
Wartung
Reparaturen
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Eingewiese-
nes Bedien-
personal
9020672
Von MEIKO au-
torisierter Haus-
techniker
*
Von MEIKO au-
torisierter Ser-
vicetechniker