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Kathrein MSK 240/OIA Gebrauchsanleitung Seite 53

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16.6
Optische Messungen durchführen
16.6.1
Sicherheitshinweise
GEFAHR
Gefahr von Tod oder schweren Verletzungen/Schäden am Gerät!
Eine fehlerhafte Inbetriebnahme kann zu schweren oder tödlichen Unfällen
oder schweren Schäden an dem Gerät führen.
► Vor der Inbetriebnahme des Geräts sämtliche Anweisungen vollständig
und aufmerksam durchlesen.
► Alle Bedienschritte in der angegebenen Reihenfolge ausführen.
► Sicherstellen, dass der MSK 240/OIA nur von Personal bedient werden,
das die erforderlichen Schulungen über den Umgang mit optischen und
elektrischen Geräten erhalten hat und über Sicherheitsanweisungen für
den Umgang mit Lasern unterrichtet worden ist.
WARNUNG
Gefahr von Tod oder schweren Verletzungen durch Laserstrahlen!
Die optischen Sender des Systems senden optische Strahlungsenergie in
Form von unsichtbarer Infrarotstrahlung aus. Unter normalen Betriebsbedin-
gungen wird die optische Strahlungsenergie durch Lichtwellenleiter übertra-
gen und kann nicht austreten. Jeder optische Sender und optische Empfän-
ger ist in eine Gefährdungsklasse gemäß IEC 60825-2 eingeordnet. Diese
Gefährdungsklasse wird auf der Grundlage derjenigen Strahlung festgelegt,
die unter vernünftig vorhersehbaren Bedingungen ausgesendet werden könnte,
beispielsweise bei angenommenen oder gebrochenen Lichtwellenleitern.
► Sicherstellen, dass der Messempfänger nur von Personal bedient wird, das die
erforderlichen Sicherheitsschulungen für den Umgang mit Lasern erhalten hat.
► Sofern möglich, optische Übertragungs- oder Testausrüstungen immer
abschalten, auf geringstmögliche Leistung schalten oder trennen, bevor
irgendwelche Arbeiten an exponierten Lichtwellenleitern, Anschlüssen
oder dergleichen durchgeführt werden.
► Die optische Energie in Lichtwellenleitern mit einem kalibrierten opti-
schen Leistungsmessgerät überprüfen.
► Falls Lichtwellenleiter oder Anschlüsse sichtgeprüft werden müssen,
sicherstellen, dass diese keine optische Energie übertragen. Dazu kalib-
rierte optische Leistungsmessgeräte verwenden.
► Niemals direkt in einen Strahl blicken und niemals nicht zugelassene Kollimatoren
verwenden, um Lichtwellenleiterenden oder Anschlussflächen zu untersuchen.
► Falls durch die Gefährdungklasse vorgeschrieben, stets zugelassene
Augenschutzvorrichtungen verwenden.
► Niemals Lichtwellenleiterenden auf andere Personen richten.
► Falls für durchzuführende Arbeiten ein Augenschutz erforderlich ist, nur
für die betreffenden Wellenlängen getestete und zugelassene Schutzaus-
rüstungen verwenden.
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