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Lizenzvereinbarungen
Nachfolgend sind die Bedingungen für die Nutzung von GMC-I
Messtechnik-Software durch den Endanwender, im folgenden
genannt „Lizenznehmer", aufgeführt.
Gegenstand der Vereinbarung ist das auf Datenträger aufgezeich-
nete Computerprogramm, die Programmbeschreibung und
Bedienungsanleitung, sowie sonstiges zugehöriges schriftliches
Material, im folgenden genannt „Software".
Wir machen darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der
Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, das
sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet.
Gegenstand der Lizenzvereinbarung ist daher nur eine Software,
die im Sinne der Programmbeschreibung und Benutzungsanlei-
tung grundsätzlich brauchbar ist.
GMC-I Messtechnik GmbH gewährt Ihnen für die Dauer dieses
Vertrages das einfache nicht ausschließliche und persönliche
Recht (im folgenden „Lizenz" genannt), die beiliegende Kopie der
GMC-I Messtechnik-Software auf einem einzelnen Computer (d.
h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit (CPU), und nur an einem
Ort zu benutzen. Ist dieser einzelne Computer ein Mehrbenutzer-
system, so gilt dieses Benutzungsrecht für alle Benutzer dieses
einen Systems.
Als Lizenznehmer dürfen Sie Software in körperlicher Form (d. h.
auf einem Datenträger gespeichert) von einem Computer auf
einen anderen Computer übertragen, vorausgesetzt, dass sie zu
irgendeinem Zeitpunkt auf immer nur einem einzelnen Computer
genutzt wird.
Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig.
Dem Lizenznehmer ist untersagt,
a) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von GMC-I Messtech-
nik GmbH die Software oder das zugehörige schriftliche
Material an Dritte zu übergeben oder einem Dritten sonst wie
zugängliche zu machen,
b) die Software von einem Computer über ein Netz oder einen
Datenübertragungskanal auf einen anderen Computer zu
übertragen,
c) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von GMC-I Messtech-
nik GmbH die Software abzuändern, zu übersetzen, zurück-
zuentwickeln, zu entcompilieren oder zu entassemblieren,
d) von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das
schriftliche Material zu vervielfältigen,
e) es zu übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen
Material abgeleitete Werke zu erstellen.
Der Lizenznehmer erhält mit dem Erwerb des Produktes nur
Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem die Software
aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst
ist damit nicht verbunden. GMC-I Messtechnik GmbH behält sich
insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbei-
tungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
Die Software und das zugehörige Schriftmaterial sind urheber-
rechtlich geschützt. Soweit die Software nicht mit einem Kopier-
schutz versehen ist, ist Ihnen das anfertigen einer einzigen Reser-
vekopie zu Sicherungszwecken erlaubt. Sie sind verpflichtet, auf
der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk von GMC-I Mes-
stechnik anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen. Ein in der
Software vorhandener Urheberrechtsvermerk sowie in ihr aufge-
nommene Registrierungsnummern dürfen nicht entfernt werden.
Es ist ausdrücklich verboten, die Software wie auch das schriftli-
che Material ganz oder teilweise in urprünglicher oder abgeänder-
ter Form oder in mit anderer Software zusammengemischter oder
in andere Software eingeschlossener Form zu kopieren oder
anders zu vervielfältigen.
Das Recht zur Benutzung kann nur mit vorheriger schriftlicher Ein-
willigung von GMC-I Messtechnik und nur unter den Bedingungen
dieses Vertrages an einen Dritten übertragen werden. Verschen-
ken, Vermieten und Verleih der Software sind ausdrücklich unter-
sagt.
GMC-I Messtechnik GmbH
Der Lizenzvereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht
des Lizenznehmers an der Benutzung der Software erlischt auto-
matisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieser Verein-
barung verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er ver-
pflichtet, die Originaldatenträger wie alle Kopien der Software ein-
schließlich etwaiger abgeänderter Exemplare sowie das
schriftliche Material zu vernichten.
GMC-I Messtechnik macht darauf aufmerksam, dass der Lizenz-
nehmer für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen
haftet, die GMC-I Messtechnik aus einer Verletzung dieser Ver-
tragsbedingungen durch ihn entsteht.
GMC-I Messtechnik ist berechtigt, Aktualisierung der Software
nach eigenem Ermessen zu erstellen.
GMC-I Messtechnik ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen der
Software dem Lizenznehmer automatisch zu Verfügung zu stellen.
Gewährleistung:
a) GMC-I Messtechnik gewährleistet gegenüber dem ursprüngli-
chen Lizenznehmer, dass zum Zeitpunkt der Übergabe der
Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist, und die
mit der Software zusammen ausgelieferte Hardware unter
normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhal-
tung in Materialausführung fehlerfrei sind.
b) Sollte der Datenträger oder die damit ausgelieferte Hardware
fehlerhaft sein, so kann der Erwerber Ersatzlieferung während
der Gewährleistungszeit von 6 Monaten ab Lieferung verlan-
gen. Er muss dazu den Datenträger, die eventuell mit Ihr aus-
gelieferte Hardware einschließlich der Reservekopie und des
schriftlichen Materials und einer Kopie der Rechnung/Quittung
an GMC-I Messtechnik zurückgeben.
c) Wird ein wie unter b) genannter Fehler nicht innerhalb ange-
messener Frist durch eine Ersatzlieferung behoben, so kann
der Erwerber nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises
oder Rückgängigmachung des Kaufs verlangen.
d) GMC-I Messtechnik übernimmt keine Haftung für die Fehler-
freiheit der Software. Insbesondere übernimmt GMC-I Mes-
stechnik keine Gewähr dafür, dass die Software den
Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit
anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenar-
beitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Fol-
gen der Benutzung der Software sowie der damit
beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Erwerber.
Das gleiche gilt für das die Software begleitende schriftliche
Material. Ist die Software nicht im Sinne der Programmbe-
schreibung und Bedienungsanleitung grundsätzlich brauch-
bar, so hat der Erwerber das Recht, den Kauf rückgängig zu
machen. Das gleiche Recht hat GMC-I Messtechnik, wenn die
Herstellung der vorgenannten Brauchbarkeit mit angemesse-
nem Aufwand nicht möglich ist.
e) GMC-I Messtechnik haftet nicht für Schäden, es sei denn,
dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
seitens GMC-I Messtechnik verursacht worden ist. Gegen-
über Kaufleuten wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Eine Haftung wegen eventuell von GMC-I
Messtechnik zugesicherten Eigenschaften bleibt unberührt.
Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusi-
cherung umfasst sind, ist ausgeschlossen.
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