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Metos iMetos TNS Bedienungsanleitung Seite 32

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Pessl Instruments Ges.m.b.H., Werksweg 107, A-8160 Weiz
iMETOS Handbuch
§ 17 Geschäftsgeheimnisse/Datenschutz
(1) Pläne, Zeichnungen und technische Unterlagen, die dem Besteller übergeben werden, bleiben unser
Eigentum. Durch die Übergabe der vorstehenden Unterlagen erhält der Besteller keine Rechte, insbesondere
keine Nutzungsrechte an diesen Unterlagen. Ohne unsere schriftliche Zustimmung darf der Besteller diese
Unterlagen nicht nutzen, insbesondere nicht kopieren, vervielfältigen oder Dritten aushändigen, zugänglich
machen oder bekannt geben. Dies gilt auch dann, wenn diese Unterlagen keinen Geheimhaltungsvermerk
enthalten.
(2) Der Besteller stellt sicher, dass seine Mitarbeiter, Berater, Gesellschafter und sonstige, die von diesen
Geschäftsgeheimnissen erfahren, schriftlich verpflichtet werden, unsere Geschäftsgeheimnisse in oben
beschriebenen Umfang zu wahren.
(3) Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Vertragsbeziehungen.
(4) Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen
Daten über den Besteller, gleichgültig, ob diese vom Besteller selbst oder von Dritten stammen, unter Einhaltung
des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.
§ 18 Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Erfüllungsort für die Lieferungen und Zahlungen ist Weiz, Österreich.
(2) Auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und den
Besteller findet das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG) Anwendung.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten ist Stuttgart und nach unserer Wahl auch der Gerichtsstand des Bestellers.
(4) Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen erfolgen schriftlich.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Sollten sonstige Vereinbarungen im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Besteller unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Vereinbarungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist
die ungültige Bestimmung in dem Sinne auszulegen oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung
beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht wird.
Pessl Instruments GmbH
Werksweg 107, 8160 Weiz

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