Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Metos iMetos TNS Bedienungsanleitung Seite 30

Inhaltsverzeichnis

Werbung

30
Pessl Instruments Ges.m.b.H., Werksweg 107, A-8160 Weiz
iMETOS Handbuch
Produktionsausfall und/oder entgangenem Gewinn ist in Fällen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese
Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
(3) Entscheiden wir uns für Nachbesserung, so tragen wir die für die Nachbesserung erforderlichen Kosten.
Diese Kostenerstattung erfasst keine Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die gekaufte Sache nach der
Lieferung an einen anderen Ort als den Sitz/Ablieferungsort des Bestellers verbracht worden ist. Besteht die
Nachbesserung in einem Austausch von Steckteilen, die ohne zusätzliche technische Veränderungen
ausgetauscht werden können, so erfüllen wir unsere Verpflichtung zur Nachbesserung durch Zusendung des
Steckteils an den Besteller verbunden mit einer Erläuterung des Austausches.
(4) Keine Sachmängelansprüche des Bestellers bestehen
- bei Mängeln, die durch unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung durch den Besteller oder seine
Abnehmer entstanden sind;
- bei Bedienungs- und Anwendungsfehlern;
- wenn der Liefergegenstand durch Dritte und/oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es
sei denn, dass der Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit dieser Veränderung steht;
- wenn von uns mitgeteilte Einbau- und Behandlungsvorschriften von dem Besteller oder seinem Abnehmer
nicht erfüllt werden, es sei denn, dass der Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Nichtbeachtung
steht;
- für die Eignung unserer Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck, wenn die konkrete
Verwendungsmöglichkeit sich nicht aus der Auftragsbestätigung oder aus einer der Ware beigefügten
schriftlichen Anleitung ergibt, oder die Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck nicht ausdrücklich
von uns bejaht wurde.
Stellt sich heraus, dass der Mangel auf einem Umstand beruht, der uns nicht zur Sachmängelhaftung verpflichtet,
so hat der Besteller uns alle hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen.
(5) Die regelmäßige Verjährungsfrist für Mängelansprüche für Liefergegenstände, die üblicherweise nicht für
Bauwerke verwendet werden, beträgt 1 Jahr ab der Ablieferung des Liefergegenstandes beim Besteller und in
Fällen einer von uns zu erbringender Installation mit Vollzug der Installation. Soweit wir auf Schadensersatz in
Anspruch genommen werden können, ist die Verkürzung der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche
wegen Sachmängeln bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, bei einer zu vertretenden Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie einer zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
und in Fällen einer von uns gewährten Beschaffenheitsgarantie, ausgeschlossen.
(6) Handelt es sich bei den Liefergegenständen um gebrauchte Gegenstände, so sind sämtliche
Sachmängelansprüche ausgeschlossen. Dieser Ausschluss findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche
wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, einer zu vertretenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten), einer zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, sowie in Fällen einer von
uns gewährten Beschaffenheitsgarantie.
(7) Eine etwaige Anwendung des Produkthaftungsgesetzes bleibt von dieser Regelung unberührt.
§ 14 Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Schutzpflichten und
Lieferverzug/Nichtlieferung
(1) Die Haftung von uns wegen Sach- oder Rechtsmängeln werden von diesem Abschnitt (§ 14) nicht
erfasst. Für diese Haftung gelten die Regelungen der §§ 13 und 15 dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
(2) Schadensersatzansprüche gegenüber uns wegen sonstiger Pflichtverletzungen durch uns,
insbesondere von Schutzpflichten und/oder aufgrund rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisse
sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz und/oder eine zu vertretende
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und/oder die Verletzung von Leben,
Körper, Gesundheit durch uns, unsere Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen vorliegt. Beruht die Haftung wegen
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf einfacher Fahrlässigkeit, so ist der Schadensersatzanspruch

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Imetos cp

Inhaltsverzeichnis