Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Metos iMetos TNS Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

25
Pessl Instruments Ges.m.b.H., Werksweg 107, A-8160 Weiz
iMETOS Handbuch
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1)
Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen erkennen wir nur dann an, wenn sie von uns als Zusatz zu unseren
allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich bestätigt werden.
(2) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn von uns in Kenntnis entgegenstehender
oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung
vorbehaltlos ausgeführt wird. Bezugnahmen oder Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine
Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
(3) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Soweit nicht Abweichend vereinbart, sind wir an unsere Angebote 21 Tage - gerechnet ab dem Datum des
Angebots - gebunden. Danach können wir - auch nach Annahme durch den Besteller -widerrufen.
(2) Der Besteller ist an seine Bestellung für die Dauer von 21 Tagen gebunden. Die Annahme erfolgt durch uns
schriftlich, per E-mail oder per Telefax, sofern nicht unmittelbar Lieferungen bzw. Rechnungsstellung durch uns
erfolgt. Das gleiche gilt für etwaige Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
(3) Dieses Formular ist die rechtsverbindliche Auftragsbestätigung.
§ 3 Liefer- und Leistungsumfang
(1) Der Liefer- und Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach den Vereinbarungen der Parteien.
Angaben zum Liefer- und Leistungsumfang sind keine Zusagen über die Übernahme eines Beschaffungsrisikos.
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung von uns durch unsere Lieferanten bleibt vielmehr vorbehalten. Die
Übernahme von Garantien des Beschaffungsrisikos setzt ausdrückliche schriftliche Vereinbarungen der Parteien
voraus, in denen die Begriffe der Garantie und des Beschaffungsrisikos unmissverständlich verwendet werden
müssen.
(2) Maßgeblich für die von uns geschuldete Beschaffenheit der Liefergegenstände sind die in unserem
Angebot/unserer Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben. Weichen Angebot und Auftragsbestätigung
voneinander ab, ist die Auftragsbestätigung maßgeblich. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben,
Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben bestimmen die Beschaffenheit des
Liefergegenstandes nicht, es sei denn, dass diese ausdrücklich in die Auftragsbestätigung einbezogen werden.
Angaben in unseren Auftragsbestätigungen und Zeichnungen zur Bestimmung der Beschaffenheit des
Liefergegenstandes sind keine Garantien, insbesondere auch keine Haltbarkeitsgarantien. Wir sind auch nach
Abschluss des Vertrages über den Liefergegenstand berechtigt, ein vergleichbares Produkt anstelle des
vertraglich vereinbarten zu liefern, sofern dieses Produkt gegenüber dem vertraglich vereinbarten verbessert
wurde
und alle
vertraglich
vereinbarten
Funktionen
erfüllt.
Dies
gilt
insbesondere
auch
für
Funktionserweiterungen, die im ursprünglich vereinbarten Liefergegenstand noch nicht enthalten waren.
(3) Soweit wir Software liefern, sind für den Liefer- und Leistungsumfang dieser Software die in der
Beschreibung und Dokumentation der Software aufgeführten Funktionalitäten maßgeblich. Eine Übernahme der
Installation der Software bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Besteht keine solche Vereinbarung, so erfolgt
die Installation durch den Besteller.
(4) Der Liefer- und Leistungsumfang umfasst keine Schulungen der Mitarbeiter des Kunden. Eine Schulung
bedarf einer gesonderten Vereinbarung der Parteien, die zumindest in Textform zu erfolgen hat.

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Imetos cp

Inhaltsverzeichnis