Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Metos iMetos TNS Bedienungsanleitung Seite 29

Inhaltsverzeichnis

Werbung

29
Pessl Instruments Ges.m.b.H., Werksweg 107, A-8160 Weiz
iMETOS Handbuch
auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird
gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe des Forderungsanteils von uns
so lange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Besteller bestehen. Auf unser
Verlangen hin hat der Besteller uns die zur Einziehung der Forderung notwendigen Angaben unter Vorlage der
entsprechenden Lieferverträge mit seinem Abnehmer, der Rechnung und einer Übersicht über die Zahlungen des
Abnehmers des Bestellers mitzuteilen.
(5) Über Zugriffe Dritter, insbesondere auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die uns gehörende Ware und
unsere Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich mit eingeschriebenem Brief unter Übergabe der für eine
Intervention notwendigen Unterlagen Mitteilung zu machen.
(6) Kommt der Besteller mit seinen Zahlungen gegenüber uns zweimal innerhalb von 6 Monaten in Verzug
und/oder ist der Besteller zahlungsunfähig und/oder zeichnet sich seine Zahlungsunfähigkeit anhand objektiver
Kriterien ab, so sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzufordern und im Falle der Weiterveräußerung
die an uns abgetretenen Forderungen unmittelbar gegenüber dem Abnehmer des Bestellers einzuziehen. Die
Herausgabe des Liefergegenstandes an uns und/oder die Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen führt
nicht automatisch zum Rücktritt vom Vertrag mit dem Besteller.
(7) Soweit die uns zustehenden Sicherungsrechte alle uns noch nicht bezahlten Forderungen gegenüber dem
Besteller um mehr als 10 % übersteigen, sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe der
Sicherungsrechte nach unserer Wahl verpflichtet.
(8) Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsware für uns. Er hat sie gegen Feuer, Diebstahl sowie Wasser zu
versichern. Der Besteller tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der in S.2 genannten
Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe der jeweiligen
Forderung ab. Sofern ein Abtretungsverbot besteht, stellt der Besteller sicher, dass der Versicherer der Abtretung
ausdrücklich zustimmt.
§ 11 Produktüberwachungs- und Produktwarnpflicht
(1) Um Dritte vor Gefahren, die von unseren Produkten ausgehen zu schützen, hat der Besteller die
Pflicht, die Produkte von uns laufend in sicherheitstechnischer Hinsicht zu überwachen
(Produktüberwachungspflicht). Wird erkennbar, dass von dem Produkt Gefahren ausgehen, so ist der
Besteller verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich hiervon in Kenntnis zu setzen (Produktwarnpflicht).
(2) Werden wir von Dritten wegen der Verletzung der Produktüberwachungs- und/oder
Produktwarnpflicht in Anspruch genommen und ist diese Verletzung der Produktüberwachungs-
und/oder Produktwarnpflicht auf eine vom Besteller zu vertretende Verletzung seiner
Produktüberwachungs- und Produktwarnpflicht zurückzuführen ist, so hat der Besteller uns den
Schaden zu ersetzen, der uns wegen der Pflichtverletzung des Bestellers entstanden ist.
§ 12 Mängelanzeige
Die Untersuchungs- und Rügepflichten des Bestellers bestimmen nach dem HGB Österreichs..
§ 13 Sachmängel/Verjährungsfrist
(1) Sind der Liefergegenstand, und/oder die Installation und/oder die Dokumentation nicht frei von
Sachmängeln oder haben wir für bestimmte Beschaffenheitsmerkmale eine Garantie übernommen, so haben wir
nach unserer Wahl den Mangel zu beseitigen oder einen mangelfreien Liefergegenstand zu liefern.
(2) Schlägt die Nachbesserung nach erfolglosem zweitem Versuch fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl
vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Ist der Sachmangel auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns, unseren Verrichtungs- oder
Erfüllungsgehilfen zurückzuführen und/oder führt der Mangel zu einer von uns zu vertretenden Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und/oder zu einer von uns zu vertretenden Verletzung von
Leben, Körper, Gesundheit und/oder haben wir eine Garantie für bestimmte Beschaffenheitsmerkmale
übernommen, so kann der Besteller anstelle des Rücktritts oder der Kaufpreisminderung auch Schadensersatz
wegen des Sachmangels geltend machen. Beruht die Verletzung von Kardinalpflichten auf einfacher
Fahrlässigkeit und entsteht dem Besteller hierdurch ein Vermögens- oder Sachschaden, so ist der
Schadensersatzanspruch auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Schadensersatz wegen

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Imetos cp

Inhaltsverzeichnis