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Garantiebedingungen - Dog trace d–control easy Gebrauchsanweisung

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Garantiebedingungen

1. Laufzeit der Garantie beging ab dem Produktkauf seitens des Produktverbrauchers beim offiziellen autorisierten
Verkäufer zu fließen. Bedingung zur Geltendmachung von Reklamationen ist Bestätigung des Garantiescheines
seitens des offiziellen autorisierten Verkäufers. Aktuelle Aufstellung autorisierter Verkäufer von Produkten der
Marke Dogtrace ist öffentlich auf www.dogtrace.com zugänglich, oder steht in unserem Büro und bei
unseren Handelsvertretern zur Verfügung.
2. Gewährleistete Garantie bezieht sich nicht auf Produktmängel, die entstanden sind:
a) durch unsachgemäße Installierung oder Nichteinhaltung von Instruktionen aus der Herstelleranweisung
b) durch unsachgemäße Produktnutzung
c) durch unsachgemäße Aufbewahrung oder Wartung des Produktes
d) bei unfachmännischen Eingriff oder Reparatur, die ohne Kenntnis des Herstellers vorgenommen wurde
e) in Folge von Naturkatastrophen und höherer Gewalt
f ) durch Abänderung der Ware, die vom Verbraucher vorgenommen worden ist, sofern solche Änderung einen
Schaden oder Warenfehler zur Folge hatte
g) in Folge mechanischer Beschädigung seitens des Verbrauchers
h) in Folge sonstigen Verfahrens seitens des Verbrauchers, das in Widerspruch mit diesen Garantiebedingungen
oder Gebrauchsanweisung steht.
3. Gewährleistete Garantie gilt nur auf Ware die beim offiziell autorisierten Verkäufer gekauft wurde.
4. Garantie kann man nicht beanspruchen, falls es nicht zur vollkommenen Begleichung der Ware gekommen ist,
oder sofern es sich um Ware vom Ausverkauf handelt.
5. Der Betreffende, welcher die Reklamation beansprucht, ist verpflichtet den von ihm reklamierten Mangel am
Produkt vorzuweisen, dem Hersteller Berechtigungsüberprüfung des reklamierten Mangels am Produkt und
Beurteilung des Mangelausmaßes am Produkt zu ermöglichen, und selbst oder mittels Drittperson keine
Reparatur vorzunehmen. Gleichzeitig ist er verpflichtet dem Hersteller das Produkt in solchem Zustand
auszuhändigen, der eine Beurteilung des Mangels ermöglicht. Umgekehrtenfalls verliert er aus der
Herstellergarantie für Produktmängel fließenden Anspruch.
6. Verbraucheransprüche fliesen aus der Verantwortung des Herstellers für Produktmängel, die durch allgemein
gültige Rechtsvorschriften geregelt sind. In Falle eines nachgewiesenen Produktionsfehlers des Materials ist der
Hersteller verpflichtet das mangelhafte Produkt gegen ein mangelloses Produkt umzutauschen.
7. Sonstige Rechte und Pflichten des Herstellers und einer zur Reklamation berechtigten Person sind durch
zugehörige allgemein verbindliche Rechtsvorschriften des gegebenen Landes geregelt.
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