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Garantie; Tipps Zur Befeuerung; Grundsätzliche Anforderungen - Nordpeis IN-0S31A-110 Montageanleitung

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7. Garantie

Warnung! Verwenden Sie ausschließlich
vom Hersteller empfohlene Ersatzteile.
Warnung! Unbefugte Modifikationen am Gerät
ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers
sind verboten.
Ausführliche Information über Garantieregelungen
entnehmen Sie bitte der beiliegenden Garantiekarte
oder unserer Internetseite www.nordpeis.de
Das CE-Typenschild ist hinter dem Wärmeschutzblech
angebracht.

8. Tipps zur Befeuerung

Zum Anfeuern verwendet man am Besten Anzündwür-
fel und Schnittholz. Zeitungspapier macht viel Asche
und außerdem ist Druckerschwärze schädlich für die
Umwelt. Auch Flugblätter, Zeitschriften und alte
Milchkartons sollen nicht im Kamin verbrannt werden.
Beim Befeuern ist eine gute Luftzufuhr wichtig.
Wenn der Schornstein erwärmt ist, herrscht besserer
Zug und Sie können die Feuerraumtür schließen.
Achtung! Verwenden Sie nie flüssige
Brennstoffe wie Petroleum, Paraffin oder Spiritus
zum Befeuern. Sie können sich verletzen und
Ihrem Gerät schaden.
Achtung! Um Verletzungen zu vermeiden,
beachten Sie bitte, dass die Oberflächen während
des Betriebs heiß werden und besondere Vorsicht
geboten ist, um Verbrennungen zu vermeiden.
Achten Sie besonders auf Kinder.
Es ist wichtig, immer reines, trockenes Holz zu
verwenden; maximaler Feuchtigkeitsgehalt 20%;
minimaler Feuchtigkeitsgehalt 16%. Feuchtes Holz
braucht viel Luft - also extra Energie und Wärme - zur
Verbrennung; der Wärmeffekt ist stark verringert; es
verrußt den Schornstein und es kann sogar zum
Schornsteinbrand kommen.
Warnung! Schließen Sie bei einem Schornstein-
brand die Tür sowie die Luftzufuhr der Kaminan-
lage bzw. Einsatz. Rufen Sie die Feuerwehr.
Nach einem Schornsteinbrand muss
der Schornstein in jedem Fall von einem
zugelassenen Schornsteinfeger inspiziert werden,
bevor das Produkt wieder ver-wendet werden
Aufbewarung des Holzes
Um trockenes Holz zu garantieren, soll der Baum im
Winter gefällt werden und im Sommer zum Trocknen
geschnitten, unter einem Dach, bei guter Ventilation
aufbewahrt werden. Das Holz soll nicht mit einer
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darf.
Plastikplane abgedeckt sein, die bis zum Boden reicht,
da dies wie eine Isolierng wirkt und das Holz nicht
trocknen läßt. Lagern Sie immer ein paar Tage vor der
Benutzung kleinere Mengen von Holz drinnen, damit
die Feuchtigkeit an der Oberfläche des Holzes
verdampfen kann.
Befeuern
Wenn zu wenig Verbrennungsluft zugeführt wird, kann
das Glas verrußen. Deshalb ist es wichtig, gleich nach
dem Beladen Luft zuzuführen; das schafft kräftige
Flammen in der Brennkammer und es verbrennen
auch die Gase. Öffnen Sie das Sekundärluftventil /
Regler für die Verbrennungsluft und lehnen Sie die
Feuerraumtür nur leicht an, so daß die Flammen gut
greifen können.
Beachten Sie, daß eine zu hohe Luftzufuhr bei
geschlossener Feuerraumtür Ihr Gerät auf extreme
Temperaturen aufheizen kann und ein
unkontrollierbares Feuer hervorruft. Deshalb sollen
Sie nie die Brennkammer ganz mit Holz anfüllen.
Achtung! Die Feuerraumtür muss immer ge-
schlossen sein außer zum Anzünden, nachlegen
oder Entfernen der Asche.
Ihr Nordpeis-Gerät ist nur für Verbrennung von
Schnittholz konstruiert und zugelassen.
Überhitzen Sie niemals Ihr Gerät; es können irrepara-
ble Schäden verursacht werden, die von der Garantie
nicht gedeckt werden.
Achtung! Es ist verboten, imprägniertes oder
lackiertes Holz, Plastik, Furnier, Spanplatten,
Milchkartons und jede Art von Abfall in Ihrem
Gerät zu verbrennen. Diese Materialien
entfachen bei der Verbrennung giftige, ätzende
Gase wie Dioxin, die Ihnen, der Umwelt und
Ihrem Gerät schaden.
Überhitzen Sie niemals Ihr Gerät; es können
irreparable Schäden verursacht werden, die von
der Garantie nicht gedeckt werden.
9. Grundsätzliche Anforderungen
Für die Installation der gesamten Feuerungsanlage
sind alle örtlichen Gesetzte, Baubestimmungen und
Verordnungen zu beachten.
Insbesondere sind die folgenden Normen und Geset-
ze einzuhalten:
1) TR.OL : Technische Regeln für das Ofen und
Lufthei-
zungsbauhandwerk
2) DIN 18896: Feuerstätten für feste Brennstoffe -
Technische Regeln für die Installation
3) FeuVO: Feuerungsverordnung der einzelnen
Bundesländer
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