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Verantwortung Des Betreibers - Weber Rescue Systems RZ 1-465 LIGHT Betriebsanleitung

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2.2 Verantwortung des Betreibers

Neben den Arbeitssicherheitshinweisen in dieser Betriebsanleitung müssen die für den Ein-
satzbereich des Gerätes gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvor-
schriften eingehalten werden. Dabei gilt insbesondere:
Der Betreiber muss sich über die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen informie-
ren und in einer Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Gefahren ermitteln, die
sich durch die spezielle Arbeitsbedingungen am Einsatzort der Geräte ergeben.
Der Betreiber muss die Zuständigkeit für Installation, Bedienung, Wartung und
Reinigung eindeutig regeln und festlegen.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Personen, die mit dem Gerät umgehen,
die Betriebsanleitung vollständig gelesen und verstanden haben.
Darüber hinaus muss er das Personal in regelmäßigen Abständen schulen und über
die Gefahren im Umgang mit den Geräten informieren.
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass das Gerät stets in technisch einwan-
dfreiem Zustand ist. Daher gilt Folgendes:
Nach jeder Benutzung, mindestens jedoch einmal jährlich, ist eine Sichtprüfung
des Gerätes durch eine unterwiesene Person erforderlich (nach DGUV Grund-
satz 305-002 bzw. länderspezifische Richtlinien).
Alle drei Jahre oder bei Zweifeln an der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des
Gerätes, ist zusätzlich eine Funktions- und Belastungsprüfung durchzuführen (nach
DGUV Grundsatz 305-002 bzw. länderspezifische Richtlinien).
SICHERHEIT | 9

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