Ketten dürfen nicht mehr verwendet werden, wenn:
»
Verformungen, Anrisse, Korrosionsnarben vorhanden sind.
»
der Drahtdurchmesser des Kettengliedes um 10% der Nenndicke
abgenommen hat.
»
ein einzelnes Kettenglied bleibend gedehnt wurde.
»
sich ein Einzelglied um mehr als 2% vergrößert hat.
»
sich bei einer Mess-Strecke über 11 Kettenglieder die innere Teilung um
mehr als 2% vergrößert hat.
EINSATZMÖGLICHKEITEN | 29