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5.3 Ziehen

Das Ziehen ist nur mit RZ 1, RZ 2 und RZ 3 in Verbindung mit speziellen Adaptern (Zube-
hör; ID: 3847900 oder 3837300) möglich. Die Teleskopzylinder (RZT) und der Crossrammer (RZ
1-1810) dürfen nicht zum Ziehen verwendet werden!
Nachdem der Kettensatz (wie in Kapitel 4.6 erklärt) an den Zylinderkopf angebracht wurde,
kann der Rettungszylinder auch zum Ziehen benutzt werden.
Dabei müssen die Ketten immer stramm gespannt sein und dürfen nur in Zugrichtung
belastet werden. Zum Spannen der Kette kann jeweils eine Arretierung eingedrückt wer-
den, damit sich die Kette durch die Halterung ziehen lässt.
Sollte der Zugweg nicht ausreichen, muss mit Spannketten oder anderweitigen Mitteln
gesichert werden, damit der Zylinder erneut geöffnet und die Kette nachgespannt werden kann.
ACHTUNG!
Die Zugketten mit ca. 10 – 20 cm vom Ende montierten Kettenschlössern
aufbewahren. Überprüfen Sie die Ketten vor jeder Benutzung. Kontrol-
lieren Sie, dass das Gewicht nicht die Haken-spitze belastet, sondern in der
Mitte des Hakens liegt.
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Keine Selbstreparaturen durchführen.
Ketten nicht über die vorgesehene Tragfähigkeit belasten.
Nicht ruckartig belasten.
Die Ketten nicht ohne Genehmigung des Herstellers verzinken oder
färben.
Die Ketten nicht durch Knotenbildung kürzen.
Die Ketten nicht thermisch belasten.
Ketten und Zubehörteile nur zwischen – 40°C und + 200°C verwen-
den.
Bei allen Wartungsarbeiten sind die gültigen UVV sowie die Festle-
gungen der DIN EN 818-7 u. der DIN 685-5 zu beachten.
Ketten dürfen nur zum Zurren verwendet werden. Heben von Lasten ist
nicht zulässig.
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