6 Registrierung und Anmeldung
6.1 SENEC-Speicher registrieren
Eine erfolgreiche Installation des SENEC-Speichers wird durch die Anlagenregistrierung dokumentiert. Diese ist
Pflicht, damit die Garantiebedingungen vollständig erfüllt sind. Das Datum der Anlagenregistrierung markiert den
Beginn des Garantiezeitraums.
Ihr Installateur übernimmt die Registrierung für Sie.
6.2 Anmeldung beim Netzbetreiber/EVU
Sie müssen Ihren SENEC-Speicher nach der Installation bei Ihrem Energieversorger anmelden. Der Energieversor-
ger benötigt folgende Unterlagen:
• Herstellererklärung mit Konformitätsnachweis, insbesondere die Konformität nach der Niederspannungsricht-
linie VDE AR-N 4105
• Konformitätsnachweis G.2 für Erzeugungsanlagen mit integriertem NA-Schutz
• Konformitätsnachweis G.3 für den NA-Schutz
• Verpflichtender Vordruck F3 mit Angaben zu verschiedenen Messwerten
• Prüfbericht F4 zum NA-Schutz
• Prüfbericht zu Flicker und Oberschwingungen
Diese Unterlagen können Sie bei Ihrem Installateur als zusammengefasste PDF-Datei anfordern und der Anmeldung
beim EVU anhängen.
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TD140-050.15 | Version 1.5 | 19.10.2021