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Allgemein
Zur Durchführung von Inspektions- und
Wartungsarbeiten am Gerät empfehlen wir
einen seitlichen Freiraum von mindestens
40 mm, sowie einen Abstand zur Decke von
400 mm, da sonst keine ausreichende Über-
prüfung und Funktionsprobe der Bauelemen-
te bei Wartungsarbeiten gewährleistet ist.
Die Gastherme darf nur in frostgeschützten
Räumen aufgestellt werden.
Ein Abstand des Gerätes von
brennbaren Baustoffen bzw.
brennbaren Bestandteilen ist
nicht erforderlich, da bei
Nennwärmeleistung des Ge-
rätes keine höheren Tempe-
raturen als 85°C auftreten.
Explosive oder leicht ent-
flammbare Stoffe sind jedoch
im Aufstellungsraum nicht zu
verwenden, da hierbei Brand-
bzw. Explosionsgefahr be-
steht!
Bei der Gerätemontage ist
Achtung
darauf zu achten, daß keine
Fremdteile (z.B. Bohrstaub)
in die Gastherme gelangen,
denn dies könnte zu Störun-
gen am Gerät führen. Beilie-
gende Styroporabdeckung
verwenden!
Die Verbrennungsluft, die
dem Gerät zugeführt wird,
muß frei von chemischen
Stoffen sein, z.B. Fluor, Chlor
oder
Stoffe sind in Sprays,
Lösungs- und Reinigungsmit-
teln enthalten. Diese können
im ungünstigsten Fall zu Kor-
rosion, auch in der Abgasan-
lage, führen.
Schwefel. Derartige

Aufstellung

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