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REMKO Serie VRS E
wenn die Geräte in Räumen
aufgestellt sind, die eine ins
Freie führende Öffnung oder
Leitung haben.
Der Querschnitt der Öffnung
muss mindestens 150 cm
und für jedes über 50 kW
Nennwärmeleistung hinausge-
hende kW Nennwärmeleistung
2
2 cm
mehr betragen.
Die Leitungen müssen strö-
mungstechnisch äquivalent
bemessen sein.
Der erforderliche Querschnitt
darf auf höchstens zwei Öff-
nungen bzw. Leitungen aufge-
teilt sein.
(4) Verbrennungsluftöffnungen
und –leitungen dürfen nicht
verschlossen oder zugestellt
werden, sofern nicht durch
besondere Sicherheitseinrich-
tungen gewährleistet ist, dass
die Feuerstätte nur bei geöff-
netem Verschluss betrieben
werden kann. Der erforderliche
Querschnitt darf durch den
Verschluss oder Gitter nicht
verengt werden.
(5) Abweichend von den Absätzen
1 bis 3 kann für Raumluftab-
hängige Feuerstätten eine aus-
reichende Verbrennungsluft-
versorgung auf andere Weise
nachgewiesen werden.
Zum Beispiel durch:
Eine am Brenner oder dessen
Verkleidung angeschlossene
durchgehende Leitung von
ausreichendem Querschnitt ins
Freie. Dieser Querschnitt muss
der verfügbaren Saugleistung
des Brenners und den Leitungs-
widerständen (einschließlich
des Ansaugschutzgitters)
angepasst sein, so dass eine
einwandfreie Verbrennung
sichergestellt ist.
10

Aufstellung

Die Geräte dürfen in Räumen
nur dann aufgestellt und betrie-
ben werden, wenn den Geräten
2
eine für die Verbrennung aus-
reichende Luftmenge zugeführt
wird und die Abgase über eine
geeignete Abgasanlage ins Freie
geleitet werden
Raumluftabhängige Geräte
dürfen in Räumen oder
Gebäuden, aus denen Luft mit
Hilfe von Ventilatoren, wie Lüf-
tungs- oder Abluftanlagen etc.
abgesaugt wird, nur aufgestellt
werden, wenn:
1. Ein gleichzeitiger Betrieb
des Gerätes und der luftabsau-
genden Anlage(n) durch Sicher-
heitseinrichtungen verhindert
wird,
2. Die Abgasführung durch
besondere Sicherheitseinrich-
tungen überwacht wird,
3. Die Abgase des Gerätes
über die luftabsaugende(n)
Anlage(n) abgeführt werden
oder
4. Durch die Bauart oder die
Bemessung der Anlage sicher-
gestellt ist, dass kein gefähr-
licher Unterdruck entstehen
kann
Die Geräte müssen standsicher
auf nicht brennbarem Boden
und außerhalb von Verkehrs-
zonen, z. B. auch von Kranen
aufgestellt werden
Die Geräte müssen so aufge-
stellt und betrieben werden,
dass Personen durch Abgase
und Strahlungswärme nicht
gefährdet werden und keine
Brände entstehen können
Die Geräte müssen so aufge-
stellt werden, dass von ihnen
keine Gefahren oder unzumut-
bare Belästigungen, z. B. durch
Erschütterungen, Schwingun-
gen oder Geräusche ausgehen
Die Geräte müssen so aufge-
stellt und montiert werden, dass
sie für Reparatur- und War-
tungsarbeiten leicht zugänglich
sind
Bedienungselemente deren
unsachgemäße Betätigungen zu
gefährlichen Betriebszuständen
führen können, sind soweit
sie allgemein zugänglich sind,
vor unbefugter Betätigung zu
schützen
Eine direkte Ansaugung der
Außenluft ist mit der Standard-
Brennkammer nicht empfeh-
lenswert. Bei der Montage von
Mischluftklappen (Zubehör)
müssen diese gegenläufig ge-
koppelt sein.
Der Anteil an zugeführter
Frischluft sollte 30 % nicht
übersteigen
Die Geräte dürfen nicht in feu-
er- und explosionsgefährdeten
Räumen und Bereichen aufge-
stellt und betrieben werden
HINWEIS
Die Geräte sind geeignet für
die Verwendung von ansaug‑/
und ausblasseitigem Zubehör.
ACHTUNG
Die Geräte sind in der
Standardausführung nicht für
den ausschließlichen Einsatz
als Zuluftgeräte geeignet.

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