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Grundsätzliche Hinweise - Hark Radiante 550/30/48-66.29 H Bedienungsanleitung

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Bedienungsanleitung
für Radiante 550/30/48-66.29 H oder Radiante 550/30/60-66.29 H
Jedes Hark - Produkt wird einer eingehenden Qualitätsprüfung
unterzogen. Hierbei wird sorgfältig auf Materialbeschaffenheit,
Verarbeitung und Lieferumfang geprüft, um die Funktionsfähigkeit
des Kamins gewähren zu können. Es ist wichtig, dass Sie vor der
Inbetriebnahme des Kamins alle Punkte dieser Anleitung zur
Kenntnis nehmen und beim Betrieb beachten.
Weiterhin sind sämtliche, die Aufstellung und Installation von Kami-
nen betreffenden Vorschriften und Normen unbedingt zu beachten
(z.B. Bauordnung des einzelnen Bundeslandes, Feuerungsverordnung,
DIN V 18160 Teil 1 und Teil 2 für Schornsteine, EN 13384 für Schornstein-
berechnungen, EN 13229 für Kamine sowie örtliche Vorschriften). Um die
Einhaltung der genannten Normen und Vorschriften zu gewährleisten, ist
vor der Installation des Kamins der zuständige Schornsteinfegermeister
zu informieren. Er wird die örtlichen Gegebenheiten vor der Montage
prüfen und die Feuerstätte vor der Inbetriebnahme abnehmen.
Grundsätzliche Hinweise
1.1. Die wirksame Schornsteinhöhe sollte mindestens 4 m betragen.
Diese Höhe wird gemessen vom Rauchrohreintritt des Kamins in
den Schornstein bis zur Mündung des Schornsteins über dem Dach.
Der Querschnitt des Schornsteins sollte idealerweise dem des
Rauchrohrstutzens der Radiante entsprechen (Durchmesser
20 cm = 314 cm²). Bei abweichenden Schornsteinquerschnitten sollte
vorab eine technische Prüfung in Form einer Schornsteinquerschnitt-
berechnung erfolgen.
1.2. Kamine dürfen nur in Räumen über 12 m
werden.
1.3. Kamine dürfen nicht in Räumen aufgestellt werden, in denen leicht
entzündbare oder explosionsfähige Stoffe hergestellt oder gelagert
werden.
1.4. Kamine sind raumluftabhängige Feuerstätten, d. h., sie entnehmen
ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum. Es sei denn, die Feuer-
stätte wird an eine ausreichend dimensionierte Verbrennungsluft-
leitung angeschlossen, über die die Verbrennungsluft direkt aus
dem Freien zugeführt wird. Für den letztgenannten Fall muss ein
Durchbruch in der Außenwand des Hauses vorgesehen werden.
Dieser Wanddurchbruch ist mit einem Außenwanddurchlass zu
Abb. A
min. 80 cm Abstand
zu brennbaren Bau-
teilen z.B. Möbeln
(Strahlungsbereich)
Grundfläche aufgestellt
2
1.5. Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum oder in
1.6. Die Stellfläche (Unterbau) muss aus nichtbrennbaren Baustoffen
-2-
versehen, der mit Hilfe von Aluflexrohren (Durchm. 150 mm), die
im Hark-Zubehörprogramm erhältlich sind, mit dem Stutzen für die
Verbrennungsluftzufuhr an der Radiante verbunden werden muss.
Das Aluflexrohr ist mechanisch gegen Beschädigungen zu schützen.
Wir empfehlen, die Verbrennungsluftleitung gedämmt auszuführen,
um eine Schwitzwasserbildung zu vermeiden. Zudem sollte in die
Verbrennungsluftleitung eine dichtschließende Luftklappe einbaut
werden, die bei Nichtbetrieb der Feuerstätte geschlossen sein soll.
Bei der Durchführung durch eine Außenwand ist besondere Sorgfalt
und Fachkenntnis erforderlich, damit keine Undichtigkeiten und
Wärmebrücken entstehen. Befragen Sie gegebenenfalls vorher
einen Baufachmann.
Als Faustformel gilt: Die Verbrennungsluftleitung sollte nicht länger
als 12 m sein. Für jede Richtungsänderung (90°) sind 3 Meter
Leitungslänge abzuziehen. Wenn die Leitung sehr viel länger wird oder
besonders viele Richtungsänderungen haben muss, kann sie zum
Ausgleich mit größerem Durchmesser verlegt werden. Grundsätzlich
ist ein runder Querschnitt der Luftleitung günstiger, als ein recht-
eckiger Kanal. Wenn ein rechteckiger Kanal erforderlich ist, so ist sein
"hydraulischer Durchmesser" zu berücksichtigen. Das heißt, seine
Querschnittsfläche muss entsprechend dem höheren Widerstand
größer ausfallen, als bei einer Leitung mit rundem Querschnitt. Luft-
eintrittsöffnungen dürfen nicht leicht verschließbar angeordnet sein.
Für ausreichende Verbrennungsluft hat der Anlagenbetreiber bzw.
-ersteller zu sorgen. Kamineinsätze nach A1 oder Bauart 1 benötigen
4 m
Raumvolumen pro 1 kW Nennwärmeleistung!
3
einem Luftverbund ist für jede Feuerstätte eine separate Ver-
brennungsluftleitung zu erstellen oder eine Leitung entsprechend
groß zu dimensionieren.
Bitte beachten Sie, dass die Verbrennungsluftleitung und das
Gitter in der Außenwand regelmäßig auf Verunreinigungen zu
prüfen sind. Laubreste, Pollen oder Spinnenweben können die
Verbrennungsluftleitung derart zusetzen, dass der Feuerstätte
nicht mehr genügend Verbrennungsluft zugeführt wird und es so-
mit zu erheblichen Funktionsbeeinträchtigungen kommen kann.
Eine Küchendunstabzugshaube im Abluftbetrieb, die sich im
Raumluftverbund mit dem Kamin befindet, kann den Betrieb
der Feuerstätte ebenfalls beeinträchtigen, da sie große Mengen
verbrauchter Luft ins Freie transportiert. Diese Luft muss dem
Raumverbund durch eine entsprechend große Verbrennungs-
luftleitung wieder zugeführt oder die Dunstabzugshaube muss
mit einem Fensterkontaktschalter versehen bzw. auf Umluft
umgerüstet werden. Dieser Fensterkontaktschalter wird an ei-
nem kippfähigen Fenster installiert und gewährleistet, dass die
Dunstabzugshaube nur betrieben werden kann, wenn das Fenster
gekippt ist.
bestehen und der statischen Last des Kamins standhalten. Unge-
eignete Untergründe sind u.a.: Asphalt-Estrich, schwimmender
Estrich, sowie Estrich mit Fußbodenheizung. Stellflächen dieser
Art sollten durch Zement-Estrich als Verbund-Estrich ausge-
tauscht werden. Dabei muss außerdem beachtet werden, dass

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