Bedienungsanleitung
für Warmluftkamine mit Radiante 550/30 LH
Jedes Hark - Produkt wird einer eingehenden Qualitätsprüfung
unterzogen. Hierbei wird sorgfältig auf Materialbeschaffenheit, Ver-
arbeitung und Lieferumfang geprüft, um die Funktionsfähigkeit des
Kamins gewähren zu können. Es ist wichtig, dass Sie vor der Inbe-
triebnahme des Kamins alle Punkte dieser Anleitung zur Kenntnis
nehmen und beim Betrieb beachten.
Weiterhin sind sämtliche, die Aufstellung und Installation von Kami-
nen betreffenden Vorschriften und Normen unbedingt zu beachten
(z.B. Bauordnung des einzelnen Bundeslandes, Feuerungsverordnung,
DIN V 18160 Teil 1 und Teil 2 für Schornsteine, EN 13384 für Schornstein-
berechnungen, EN 13229 für Kamine sowie örtliche Vorschriften). Um
die Einhaltung der genannten Normen und Vorschriften zu gewährleisten,
ist vor der Installation des Kamins der zuständige Schornsteinfeger-
meister zu informieren. Er wird die örtlichen Gegebenheiten vor der
Montage prüfen und die Feuerstätte vor der Inbetriebnahme abnehmen.
Grundsätzliche Hinweise
1.1. Die wirksame Schornsteinhöhe soll mindestens 4 m betragen. Die-
se Höhe wird gemessen vom Rauchrohreintritt des Kamins in den
Schornstein bis zur Mündung des Schornsteins über dem Dach.
Der Querschnitt des Schornsteins sollte idealerweise dem des
Rauchrohrstutzens der Radiante entsprechen (Durchmesser 20 cm =
314 cm²). Bei abweichenden Schornsteinquerschnitten sollte
vorab eine technische Prüfung in Form einer Schornsteinquerschnitt-
berechnung erfolgen.
1.2. Kamine dürfen nur in Räumen über 12 m
werden.
1.3. Kamine dürfen nicht in Räumen aufgestellt werden, in denen leicht
entzündbare oder explosionsfähige Stoffe hergestellt oder gelagert
werden.
1.4. Kamine sind raumluftabhängige Feuerstätten, d. h., sie entnehmen
ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum. Es sei denn, die Feu-
erstätte wird an eine ausreichend dimensionierte Verbrennungs-
luftleitung angeschlossen, über die die Verbrennungsluft direkt
Abb. A
min. 80cm Abstand zu brenn-
baren Bauteilen z.B. Möbeln
(Strahlungsbereich)
1.5. Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum oder in
Grundfläche aufgestellt
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Bitte beachten Sie, dass die Verbrennungsluftleitung und das Gitter in der
Außenwand regelmäßig auf Verunreinigungen zu prüfen sind. Laubreste,
Pollen oder Spinnenweben können die Verbrennungsluftleitung derart
zusetzen, dass der Feuerstätte nicht mehr genügend Verbrennungsluft
zugeführt wird und es somit zu erheblichen Funktionsbeeinträchtigungen
kommen kann.
Eine Küchendunstabzugshaube im Abluftbetrieb, die sich im Raum-
luftverbund mit dem Kamin befindet, kann den Betrieb der Feuerstätte
ebenfalls beeinträchtigen, da sie große Mengen verbrauchter Luft ins
Freie transportiert. Diese Luft muss dem Raumverbund durch eine
entsprechend große Verbrennungsluftleitung wieder zugeführt oder die
Dunstabzugshaube muss mit einem Fensterkontaktschalter versehen
bzw. auf Umluft umgerüstet werden. Dieser Fensterkontaktschalter wird an
einem kippfähigen Fenster installiert und gewährleistet, dass die Dunst-
abzugshaube nur betrieben werden kann, wenn das Fenster gekippt ist.
1.6. Die Stellfläche (Unterbau) muss aus nichtbrennbaren Baustoffen
-1-
im Kamin- & Kachelofenbau
aus dem Freien zugeführt wird. Für den letztgenannten Fall muss
ein Durchbruch in der Außenwand des Hauses vorgesehen wer-
den. Dieser Wanddurchbruch ist mit einem Außenwanddurchlass
zu versehen, der mit Hilfe von Aluflexrohren (Durchm. 125 mm), die
im Hark-Zubehörprogramm erhältlich sind, mit dem Stutzen für die
Verbrennungsluftzufuhr an der Radiante verbunden werden muss.
Das Aluflexrohr ist mechanisch gegen Beschädigungen zu schützen
und zusätzlich mit Wärmedämmung und Dampfsperre zu versehen.
Als Faustformel gilt: Die Verbrennungsluftleitung sollte nicht länger als
12 m sein. Für jede Richtungsänderung (90°) sind 3 Meter Leitungs-
länge abzuziehen. Wenn die Leitung sehr viel länger wird oder
besonders viele Richtungsänderungen haben muss, kann sie zum
Ausgleich mit größerem Durchmesser verlegt werden. Grundsätzlich
ist ein runder Querschnitt der Luftleitung günstiger, als ein rechteckiger
Kanal. Wenn ein rechteckiger Kanal erforderlich ist, so ist sein
"hydraulischer Durchmesser" zu berücksichtigen. Das heißt, seine
Querschnittsfläche muss entsprechend dem höheren Widerstand
größer ausfallen, als bei einer Leitung mit rundem Querschnitt. Luft-
eintrittsöffnungen dürfen nicht leicht verschließbar angeordnet sein.
Für ausreichende Verbrennungsluft hat der Anlagenbetreiber bzw.
-ersteller zu sorgen. Kamineinsätze nach A1 oder Bauart 1 benötigen
4 m
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Raumvolumen pro 1 kW Nennwärmeleistung!
einem Luftverbund ist für jede Feuerstätte eine separate Ver-
brennungsluftleitung zu erstellen oder eine Leitung entsprechend
groß zu dimensionieren.
bestehen und der statischen Last des Kamins standhalten. Unge-
eignete Untergründe sind u.a.: Asphalt-Estrich, schwimmender
Estrich, sowie Estrich mit Fußbodenheizung. Stellflächen dieser Art
sollten durch Zement-Estrich als Verbund-Estrich ausgetauscht
werden. Dabei muss außerdem beachtet werden, dass zwischen
Zement-Estrich und Betondecke keinerlei (!) Versorgungsleitungen
(Trittschalldämmung, Wärmedämmung, Elektroleitungen etc.) ver-
legt sind. Der Verbundestrich muss in der Größe des Kaminsockels
hergestellt werden.