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Entsorgung Der Beschallungsflüssigkeit - Bandelin DT 31 Gebrauchsanweisung

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• Beachten Sie die Informationen auf dem Etikett und im Sicher-
heitsdatenblatt des Präparats.
• Halten Sie die Präparate von Kindern und von nicht eingewiese-
nen Personen fern.
2.10 Entsorgung der Beschallungsflüssigkeit
Entsorgen Sie die Beschallungsflüssigkeit entsprechend den Anga-
ben der Hersteller der verwendeten Ultraschallpräparate. Die emp-
fohlenen Ultraschallpräparate der Produktreihen TICKOPUR,
TICKOMED und STAMMOPUR der DR. H. STAMM GmbH sind
gemäß den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Deter-
genzienverordnung) biologisch abbaubar. Gegebenenfalls muss die
Beschallungsflüssigkeit vor der Entsorgung neutralisiert werden.
Während der Reinigung können je nach Art der Verunreinigung
wassergefährdende Stoffe, z. B. Öle oder Schwermetallverbindun-
gen, in die Beschallungsflüssigkeit eingebracht worden sein. Bei
Überschreitung der Grenzwerte für diese Stoffe muss die Beschal-
lungsflüssigkeit aufbereitet oder als Sonderabfall entsorgt werden.
Beachten Sie die örtlichen Abwasserbestimmungen.
1686-001 de/2022-05
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Sicherheit
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