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Hinweise Zum Kochgeschirr - CASO DESIGN IP 3500 Pro Original Bedienungsanleitung

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  • DEUTSCH, seite 10
 Energieübertragung zwischen Induktionskochzone und Topfboden mit hohem
Wirkungsgrad.
 Hohe Aufheizgeschwindigkeit.
 Verbrennungsgefahr ist gering, da die Kochfläche nur durch den Topfboden erwärmt
wird.
 Überlaufendes Kochgut brennt nicht fest.
 Schnelle, feinstufige Regelung der Energiezufuhr.

5.2 Hinweise zum Kochgeschirr

Das für die Induktionskochfläche benutzte Kochgefäß muss aus Metall sein, magnetische
Eigenschaften haben und eine ausreichende, plane Bodenfläche besitzen.
So können Sie die Eignung des Gefäßes feststellen:
Vergewissern Sie sich, dass das Gefäß einen Hinweis für die Eignung zum Kochen mit
Induktionsstrom trägt, oder führen Sie den folgenden Magnettest durch:
Führen Sie einen Magneten (z.B. einen Haftmagneten einer
Magnettafel) an den Boden Ihres Kochgefäßes heran. Wird er kräftig
angezogen, so können Sie das Kochgefäß auf der
Induktionskochfläche benutzen.
Die folgende Tabelle dient als Anhaltspunkt zur Auswahl des richtigen
Kochgeschirrs:
Geeignetes Kochgeschirr
Kochgeschirr mit ferromagnetischem
(eisenhaltigen) Boden
Emaillierte Stahlgefäße mit starkem Boden
Gusseiserne Gefäße mit emailliertem Boden
Gefäße aus rostfreiem Mehrschichten-Stahl,
rostfreiem Ferritstahl bzw. Aluminium mit
Spezialboden
► Beim Gebrauch induktionsgeeigneter Töpfe einiger Hersteller können Geräusche
auftreten, die auf die Bauart dieser Töpfe zurückzuführen sind.
Beachten Sie auch die folgenden Hinweise zur Verwendung geeigneten Kochgeschirrs:
► Benutzen Sie nur Töpfe mit induktionsgeeignetem Boden.
► Das maximal zulässige Gewicht von Topf mit Inhalt darf 18 kg nicht überschreiten.
► Vorsicht bei der Verwendung von hohlwandigen Simmertöpfen. Diese Töpfe können
unbemerkt leer kochen. Dies führt zu Beschädigungen am Topf und am Kochfeld.
Ungeeignetes Kochgeschirr
Gefäße aus Kupfer, Aluminium, feuerfestem
Glas und andere nichtmetallische Gefäße
Gefäße aus rostfreiem Stahl ohne
magnetischen Eisenkern
Gefäße, die keine plane Auflage auf dem
Kochfeld haben
Gefäße mit einem Bodendurchmesser kleiner
120 mm und größer als 280 mm
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