2.3.3 Explosionsgefahr
Der Apparat darf nicht in Risikozonen stehen, wie nach Richtlinie 1999/92/CE:
Zone 0
Umgebung, in der sich ständig oder für lange Zeit oder oft eine explosive Atmosphäre
einer Mischung aus Gas und entzündlichen Substanzen in Form von Gas, Dampf oder Nebel
befi ndet.
Zone 1
Umgebung, in der sich zufällig während normalen Vorgängen, eine explosive Atmosphäre in
Form von Gas, Dampf oder Nebel bilden kann.
Zone 20
Umgebung, in der sich ständig oder für lange Zeit oder oft eine explosive Atmosphäre in
Form einer entzündlichen Staubwolke befi ndet.
Zone 21
Umgebung, in der sich zufällig während normalen Vorgängen, eine explosive Atmosphäre in
Form einer entzündlichen Staubwolke bildet.
2.3.4 Rutschgefahr
Eventuelle Flüssigkeitsverluste unter dem Apparat können ein Ausrutschen des Personals
bewirken.
Auf eventuelle Lecks prüfen und den Bereich stets sauber halten.
2.3.5 Stolpergefahr
Generell kann eine unordentliche Materiallagerung eine Stolpergefahr und im Notfall eine
teilweise oder vollständige Versperrung des Fluchtwegs darstellen.
Arbeitsbereiche, Durchgänge und Fluchtwege müssen hindernisfrei sein und den geltenden
Normen entsprechen.
2.3.6 Schaltkreisstörungen
Auf Grund von möglichen Störungen können die Sicherheitskreise einen Teil ihrer
Wirksamkeit verlieren, was zu einer Herabsetzung des Sicherheitsniveaus führt.
Regelmäßig die Funktion vorhandener Sicherheitsvorrichtungen prüfen.
2.4 Warnschilder
In Abhängigkeit von den Risiken der verschiedenen Arten identifi ziert, ist das Gerät mit
Gefahr Warnhinweise, Warnungen und Verpfl ichtungen durch die Graphische Symbole zur
Anwendung an Einrichtungen festgelegt.
Diese Warnschilder sind gut sichtbar angebracht.
Achtung
Es ist absolut verboten die Warnhinweise des Geräts zu entfernen.
Der Benutzer hat die Pfl icht die Warnhinweise zu ersetzen, die nach dem Verwenden unlesbar sind.
DE
(soweit vorhanden)
LABOR
NEW
GEBRAUCHS- UND WARTUNGSANLEITUNG
428000528040
8
R404A