6.10.6 Sicherungsstempelstelle für Eichung
(nur für eichfähige Modelle ARJ/PRJ)
Eichpflichtige Waagen müssen außer Betrieb gesetzt werden, wenn:
Das Wägeergebnis der Waage außerhalb der Verkehrsfehlergrenze liegt.
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Waage deshalb in regelmäßigen Abständen mit bekanntem Prüfgewicht (ca.
1/3 der max. Last) belasten und mit Anzeigenwert vergleichen.
Nacheichungstermin überschritten ist.
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PRS/PRJ/ARS/ARJ-BA-d-0622